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Kündigung

Gefragt am 02.10.2009
13:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3828

 

Sehr geehrte Rechtsanwälte,


Sachverhalt:
Kündigung durch Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter hat mir mit Schreiben vom 02.09.2009 das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.10.2009 gekündigt.
Die Kündigung war rechtlich unzutreffend.
Zutreffende Kündigungsfrist ist der 31.12.2009.
Der Insolvenzverwalter hat dann unter Berufung auf das Schreiben vom 02.09.2009 mit Schreiben vom 01.10.2009 die Kündigungsfrist auf den 31.12.2009 festgesetzt.

Frage:
Ist nun für den Beginn der Kündigung der 02.09.2009 maßgebend, oder ist die Kündigung nunmehr zum 01.10.2009 ausgesprochen?
In lezterem Fall wäre die Kündigung zum 31.01.2010 wirksam.
In diesemFall würde ich Widerspruch erheben.

MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.10.2009
13:50 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 07.10.2009
15:41 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.10.2009 15:41 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3828

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Kündigungsfrist war zwar in der Kündigung falsch berechnet. Dies hat nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge sondern nur, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist endet. Daher endet wegen der Kündigung das Arbeitsverhältnis tatsächlich Ende Dezember, nicht erst Ende Januar ...



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