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Kündigung Arbeitnehmer wegen Überschreitung Höchstarbeitszeit

Gefragt am 02.07.2009
06:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3898

 

Guten Tag,
mein Lebensgefährte arbeitet in einem gastronomischen Betrieb als Koch. Laut Arbeitsvertrag
(198 Std. bei einer 5 Tage Woche)gilt der Manteltarifvertrag.
Er arbeitet durchschnittlich zwischen 9,5 und 12,5 Std.am Tag. Reglmäßig, fast täglich wird die Höchstarbeitszeit überschritten, aufgrund von Bestellungen.
(Kein Saisonbetrieb) Auch kann niemand in diesem Betrieb im Voraus sagen, wann er Feierabend hat, denn es wird so lange gearbeitet, bis alle Bestellungen fertig sind.
(Keine Dienstpläne, keine Aushänge der Überstunden)
Die dadurch entstanden Überstunden müßten doch als Freizeitausgleich oder mit einem Mehrarbeitszuschlag vergütet werden? Wird beides nicht gemacht, daher möchte mein Lebensgefährte schnellstens kündigen.
Da die Probearbeitszeit (3 Monate)abgelaufen ist, ist die konkrete Frage, ob er aufgrund der Verstöße gegen die Höchstarbeitszeit (nur geduldet, der Arbeitgeber hat keine Zusage, das die auf freiwilliger Basis ist)fristlos kündigen kann?
Vielen Dank im Voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.07.2009
06:20 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 02.07.2009 07:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3898

Antwort unseres Experten

Hallo,

hoffentlich zahlt der Arbeitgeber wenigstens die Überstunden. Das muss er und hierauf sollten Sie auch achten.

Ob ein Arbeitnehmer darüber hinaus verpflichtet ist, Mehrarbeit durchzuführen hängt davon ab, aus welchen Gründen diese von ihm gefordert wird. Aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht heraus ist er jedenfalls dann verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, wenn sich der Arbeitgeber in einer Notlage befindet, der anders nicht begegnet werden kann.

Wenn die Notlage quasi immer besteht, ist es keine Notlage. Und so scheint es bei Ihnen zu sein. Als quasi Dauerzustand.

Von daher dürften Sie bzw ...



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