Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Kündigung Arbeitnehmer wegen Überschreitung Höchstarbeitszeit |
| Gefragt am 02.07.2009 06:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033 |
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Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)
Hallo,
hoffentlich zahlt der Arbeitgeber wenigstens die Überstunden. Das muss er und hierauf sollten Sie auch achten. Ob ein Arbeitnehmer darüber hinaus verpflichtet ist, Mehrarbeit durchzuführen hängt davon ab, aus welchen Gründen diese von ihm gefordert wird. Aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht heraus ist er jedenfalls dann verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, wenn sich der Arbeitgeber in einer Notlage befindet, der anders nicht begegnet werden kann. Wenn die Notlage quasi immer besteht, ist es keine Notlage. Und so scheint es bei Ihnen zu sein. Als quasi Dauerzustand. Von daher dürften Sie bzw. ihr Lebensgefährte die Überstunden verweigerung mit der Begründung, dass keine Notsituation vorliegt. Hiernach kündigt vielleicht der Arbeitgeber fristlos und das Arbeitsverhältnis wäre beendet. Oder Sie versuchen einen Aufhebungsvertrag. Ein fristloser Kündigungsgrund liegt für ihren Lebensgefährten wohl nicht vor. Das Riskio eines Unterliegens wäre zu hoch. Ich schlage vor, dass er nur noch seine normalen Stunden leistet und dem Arbeitgeber ein Schreiben vorlegt. Textvorschlag: Sehr geehrter Herr, seit xxx Wochen muss ich fast täglich Überstunden ableisten. Das diese anfallen, ist vorhersehbar; es handelt sich nicht um "Notfälle". Rechtlich gesehen bin ich daher nicht zur Ableistung der Überstunden verpflichtet und kündige an, ab sofort nach Ableistung meiner täglichen Arbeitszeit den Arbeitsplatz zu verlassen. Sollten nicht vorhersehbare, kurze und zeitlich absehbare Notfälle eintreten, werde ich selbstverständlich weiter - auf die Notfälle beschränkt - Überstunden ableisten. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, stelle ich anheim mir fristlos zu kündigen. Gerne können wir uns auch über einen Aufhebungsvertrag unterhalten. Gruss P.S. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass das Anordnen von fast täglichen Überstunden behördlich mit einem Bußgeld belegt werden kann. Noch habe ich mich nicht an die entsprechenden Stellen gewendet da ich von ihrem Verständnis für mich ausgehe. " Das sollten Sie versuchen. Ansonsten sollten Sie schriftlich mit Übergabequittung ordentlich schon mal kündigen. Das kann auch oben in das Schreiben mit dem Zusatz "Ich kündige das Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bitte mir dies schriftlich zu bestätigen". So, das wärs. Ich hoffe geholfen zu haben. Gruss in den Tag. |
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