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Freiwillige zulagen bei einer Zeitarbeitsfirma TUJA

Gefragt am 16.03.2011
00:03 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4307

 

Hallo,

ich habe eine wichtige Frage, arbeite über eine Zeitarbeitsfirma als Buchhalterin, nun bin ich Schwanger und war 4 Wochen krank, man hat mir nun 600 Euro zuwenig überwiesen. Mein Grundgehalt wäre 173.36 std ab Febr gewesen. Die Tuja hat eingesehen, das hier ein Fehler gemacht wurde nun bekomme ich ungf die 10 std noch ausbezahlt, aber mir fehlen trotzdem noch 500 Euro, weil die Tuja soviele Freiwilligen Zulagen hat. Ich arbeite nun seit 1 Mai 2010 dort und war nie Krank und hatte regelmässig ein Gehalt von 1900 euro ungf. Netto.
Nun durch meine Krankheit hat man mir einfach alles gekürzt, gibt es hier nicht dieses Gewohnheitsrecht ?? Oder ist das eigentlich OKEY ... Ich bin der Hauptverdiener und wir brauchen das fehlende Geld dringend. Soll ich hierzu zum Anwalt gehen ?? Eine Rechtschutzversicherung habe ich.

Bitte um eine schnelle Antwort.

VG

S Budur

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.03.2011
00:03 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 16.03.2011
00:14 Uhr

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Beantwortet am 16.03.2011 00:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4307

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Aufgrund der Krankheit darf Ihr Arbeitgeber ihnen das Gehalt/den Lohn nicht kürzen. Dieses ergibt sich aus dem Gesetz und zwar aus § 616 BGB.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber unter Hinweis auf diese Vorschrift zur Zahlung des noch offenen Lohns auffordern und zwar nachweisbar (per Einschreiben) und unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung (ca ...



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