Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"

Elternzeit, deutscher Arbeitgeber

Gefragt am 03.06.2012
21:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3095

 

Situation: bin derzeit in Elternzeit und habe mit Zustimmung des Arbeitgebers vereinbart meine Taetigkeit mit 1. September wieder aufzunehmen
Frage:
Sollte ich im Juli oder August wieder schwanger werden muss mich der Arbeitgeber zurueck nehmen oder kann er mich verpflichten meine Elternzeit zu verlaengern? Ist es dem Arbeitgeber rechtlich moeglich, wenn ich am 1. September mitteile ,dass ich erneut schwanger bin, einen Aufloesungsvertrag anzubieten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.06.2012
21:27 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 03.06.2012
21:42 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.06.2012 21:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3095

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

grundsätzlich muss Sie der Arbeitgeber nach Ablauf der Elternzeit wieder zurücknehmen. Einzige Ausnahme sind Tätigkeiten, die eine Schwangere nicht durchführen darf Beispiel: Arbeiten am Röntgengerät ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 11 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung