Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Elternzeit - Neuer Arbeitsvertrag wegen 2 Monate arbeiten |
| Gefragt am 03.02.2010 20:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Sie haben die Lage schon richtig eingeschätzt. Wenn Sie diesen Vertrag so unterschreiben, hat Ihr alter Arbeitsvertrag keine Gültigkeit mehr und nach Ablauf der Befristung laufen Sie Gefahr, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen den Vertrag nicht verlängert. In diesen Zusammenhang möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass Ihr Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, nach der Elternzeit Sie zu denselben Konditionen wie vorher zu beschäftigen. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax. 0471/57774 |
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