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Kategorie: Arbeitsrecht

Frage: Eigene Wohnung

Gefragt am 16.10.2010 13:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Sehr geehrte Damen und Herren,


Eine eigene Wohnung wird doch nach dem Gesetz erst mit 25 Jahren vom Job Center Finanziert, wieso eigentlich erst mit 25 Jahren?

Gibt es eigentlich nicht Möglichkeiten, dass man vielleicht vor dem 25 Lebensjahr Ausziehen könnte, also diese so genannten Ausnahme Regelungen?

Ab wann wird so eine Ausnahme Regelung vom JobCenter Entschieden, Also welche voraussetzungen müssen dafür Erfüllt Sein oder Vortretten?

Ich wohne noch bei meiner Mutter und ich Verstehe mich zurzeit sehr Gut mit meiner Mutter, nur ich möchte auch sehr gerne Selbstständig werden.

Ich könnte mir ein Job Suchen, und somit eine eigene Wohnung selber Finanzieren, Aber so ohne Schulabschluss gibt es nicht gerade viele Möglichkeiten außer vielleicht Zeitarbeitsfirmen.

Vom JobCenter wurde ich als Analphabeth Abgestempelt, und ich bin deren Meinung für den ersten Arbeitsmarkt nicht Geeignet.

Ich werde nun ein Einstellung Bescheidt vom JobCenter erhalten, Also die wollen mir keine Leistungen mehr Finanzieren, Weil ich jede Mitarbeit vom JobCenter Abgelehnt habe, nun muss ich Grundversicherung Beantragen.

Was bedeutet eigentlich Grundversicherung und wie sind dort die Regellungen mit einer eigenen Wohnung und wie wird werden mir dort die Leistungen Finanziert?

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist korrekt,dass Sie grundsätzlich erst ab dem 25. Lebensjahr eine Wohnung finanziert bekommen können.

Dies hängt damit zusammen,dass bis zu Ihrem 25. Lebensjahr grundsätzlich Ihre Eltern Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig sind.Nur wenn Ihre Eltern hierzu nicht in der Lage sind,müsste das Amt auf Antrag einspringen.

Sie müssten also zunächst gegenüber Ihren Eltern Unterhalt geltend machen und wenn dieses
erfolglos sein sollte,sollten Sie erneut einen Antrag beim Amt stellen.


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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