Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Eigene Wohnung |
| Gefragt am 16.10.2010 13:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist korrekt,dass Sie grundsätzlich erst ab dem 25. Lebensjahr eine Wohnung finanziert bekommen können. Dies hängt damit zusammen,dass bis zu Ihrem 25. Lebensjahr grundsätzlich Ihre Eltern Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig sind.Nur wenn Ihre Eltern hierzu nicht in der Lage sind,müsste das Amt auf Antrag einspringen. Sie müssten also zunächst gegenüber Ihren Eltern Unterhalt geltend machen und wenn dieses erfolglos sein sollte,sollten Sie erneut einen Antrag beim Amt stellen. Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt |
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