Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Bewertung selbstgeschriebenes Abschlusszeugnis |
| Gefragt am 30.10.2011 16:45 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Gerne können Sie mir Ihr Zeugnis entweder per Mail oder per Fax zukommen lassen. Ich werde es dann prüfen und Ihnen eine Bewertung zukommen lassen (mit Hinweisen). Sofern es etwas zu überarbeiten gibt, kann ich den Umfang natürlich an dieser Stelle schlecht einschätzen. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen für den hier geleisteten Einsatz im Rahmen einer Erstberatung nicht das vollständige Zeugnis überarbeiten (also korrigieren)kann. Sollte es aber beispielsweise nur eine kleine Stelle sein, wäre das für mich noch in Ordnung. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren. Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ klicken. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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