Kategorie: Arbeitsrecht |
|---|
Frage: Arbeitsvertrag |
| Gefragt am 18.08.2009 20:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Zu 1.) Muss ich wirklich für die Fehler der Firma aufkommen ? Muß ich ab jetzt acht Stunden für das gleiche Geld arbeiten Sicherlich brauchen Sie nicht für die Fehler der Firma aufkommen. Auch mündliche Arbeitsverträge sind rechtsgültig, so dass Sie einen Arbeitsvertrag über 6 Stunden /% Tage die Woche von Anfang an hatten. Das Problem ist hier aufgrund der mündlichen Abrede allerdings die Beweisbarkeit. Sollten Sie Zeugen haben für Ihre Version, sehe ich keine Probleme und Sie sollten Ihren Arbeitgeber hierzu konfrontieren und den Vorwurf der Minusstunden zurückweisen. Sollten Sie die mündliche abrede allerdings nicht beweisen können, so wird voraussichtlich der Tarifvertrag, da auf diesen im Arbeitsvertrag ausdrücklich Bezug genommen wurde insbesondere hinsichtlich der täglichen Stundenzahl maßgeblich sein, mit der Folge, dass Ihnen die Minusstunden angelastet werden können, vorausgesetzt indem betreffenden Tarifvertrag ist von 8 Stunden pro Tag die Rede. Es komm also maßgeblich auf die Beweisbarkeit der mündlichen Abrede zu Beginn des Arbeitsverhältnisses an. Für Sie spricht aber insoweit, dass Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie VERSEHENTLICH als 8 Stunden-Kraft abgerechnet wurden. Sollte dies in etwa der Originalwortlaut gewesen sein, so ist dem Betrieb ja klar gewesen, dass Sie nur 6 Stunden pro Woche angestellt waren (wieso sonst auch versehentlich?!) Zu 2.)Kann man mir das Gehalt Kürzen wenn ich weiterhin nur sechs Stunden arbeiten möchte ? Sollten Sie die mündliche Abrede nicht beweisen können und der in Bezug genommene Tarifvertrag 8 Stunden tägliche Arbeitszeit aufweisen, so ist in der Tat die Frage, welche Konsequenzen dies hätte, da Sie ja effektiv zu wenig gearbeitet hätten . Fehlzeiten dürfen nur dann abgezogen werden, wenn die von Ihnen verschuldet wurde (was nach Ihrer Schilderung aber grade nicht der Fall war. Es ist aber auch eine Beweisfrage. Sollten Sie die mündliche Abrede nicht beweisen können müsste ein Gericht von einem 8 Stunden Tag ausgehen, vorausgesetzt der Tarifvertrag sagt dies aus, so dass Sie mutwillig weniger arbeiten würden als Sie müssten, was dann nicht nur als Verschulden gewertet werden würde, sondern auf lange Sicht zunächst eine Abmahnung und dann eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen könnte)bzw. wenn ein Stundenlohn vereinbart wurde laut Arbeitsvertrag. Die kann ich ohne nähere Kenntnis des in Bezug genommenen Tarifvertrages leider nicht abschließend beantworten. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht!
