Kategorie: Innere Medizin |
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Frage: Alkohol und Diabetes |
| Gefragt am 23.05.2009 23:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Bewertung: 0,0 (von 5 Sternen)
Unser Sohn ist 29 Jahre alt und hat gerade ein Referendariat begonnen, um Lehrer zu werden. |
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Beantwortet von Björn Biermann (Profil ansehen)
So wie es Ihrer Fragestellung schon zu entnehmen ist, haben Sie Bedenken im Umgang ihres Sohnes mit seiner Erkrankung. Und diese sind durchaus berechtigt.
Vorweg sei gesagt, dass es kaum ein Diabetiker schafft, dauerhaft auf die Dinge zu verzichten, die seiner Krankheit Vorschub leisten. Aber der maßvolle Umgang ist das Entscheidende. Der Hba1c (ich denke den meinen Sie mit dem HAC-4 Wert) sagt lediglich etwas über den durchschnittlichen Blutzucker in den letzten Wochen aus.Das heißt aber nicht, dass er nicht zur Beurteilung der langfristigen Diabeteseinstellung herangezogen werden kann. Er ist aber nicht in der Lage kurzfristige Schwankungen zu erkennen. Und gerade die kurzfristigen Schwankungen sind es -auch nach neuerer Studienlage-, die zu Problemen führen. Einerseits auf lange Sicht mit den diversen Folgeerscheinungen eines Diabetes (diabetische Nephropathie, Früharteriosklerose), aber auch in den Momentaufnahmen. Ihr Sohn ist noch jung und sollte von sich aus ein Interesse haben, die Folgeerscheinungen so lange wie möglich zu verhindern oder hinauszuzögern. Alkoholische Getränke führen durch den Kohlenhydratgehalt vorübergehend zu einer Blutzuckerhöhung, aufgrund eines veränderten Stoffwechsels in der Leber aber kurz darauf zu einer Blutzuckersenkung. Dieses kann bis zum sogenannten Coma Diabeticum führen, welches oft auf einer Intensivstation behandelt werden muss. Das spezifische Risiko für Ihren Sohn kann ich leider nicht angeben, aber es gibt einige Verhaltensregeln, die dieses deutlich minimieren können: 1.Warnzeichen , wie z.B. Schwindel, Heißhunger,schwitzen und Bewusstseinseintrübung müssen durch ihn erkannt werden. Dies setzt voraus, dass er nicht soviel Alkohol trinkt, dass es zu einem Kontrollverlust kommt. 2. Begleitpersonen sollten über seine Krankheit und Warnsymptome informiert werden und bei solchen in der Lage sein Hilfe zu holen. 3. Während dem Alkoholgenuß sollte er, um Hypoglycämien (Unterzuckerung) rechtzeitig zu erkennen den Blutzucker messen. Die Insulindosis bei erhöhten Werten nicht angepassen oder gar Insulin nachgespritzen (ich gehe jetzt von nicht excessiv erhöhten BZ-Werten aus). 4.Vor dem schlafen gehen nach Alkoholgenuss sollte der BZ nicht niedriger als 150 mg/dl bzw. 8,5 mmol/l sein. Eventuell bietet der Hausarzt auch Informationsbroschüren zu diesem Thema an. Ich denke mit dem maßvollen Umgang und den geannten Verhaltensregeln kann das Risiko minimiert werden und hoffe Ihnen und Ihrem Sohn geholfen zu haben. |
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