Frag-Einen

Bir Vergi Danışmanına Sor konusunda Miras Vergisi

Ölen kişinin geçimini sağlamak - miras vergisinde borçlar olarak sayılabilir mi?

Merhaba,

Yıllarca ruhsal sorunları olan kardeşime destek oldum, aynı şekilde ebeveynlerimizden miras olarak paylaştığımız evde yaşamaktaydı.
Başka harcamaların yanı sıra evin masraflarının büyük bir kısmını üstlendim ve günlük yaşam için (yiyecekler, hijyen ürünleri, giysiler) harcamalarda bulundum.

Aniden vefat etmesinin ardından evin yarısı bana geçti ve bunun üzerinden miras vergisi ödenmesi gerekiyor.
Harcamaları, sanki ona borç olarak önceden ödemişim gibi, mirastan vergilendirme öncesinde düşürebilir miyim?
Eğer mümkünse - bu harcamaları belgelemem gerekiyor mu?
Ya da sadece yeminli beyan vermek yeterli mi?

Teşekkürler

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgende Einschätzung geben.

Der Ansatz dieses "Vorschusses" als Nachlassverbindlichkeit setzt u.a. voraus, dass die Verbindlichkeiten des Erblassers rechtlich bestehen und - im Regelfall - den Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben. Nach § 10 Abs. 3 ErbStG erlöschen Nachlassverbindlichkeiten nicht, sofern Sie mit einer Forderung des Erben korrespondieren (Konfusion).

Hierbei wird das Finanzamt die Verbindlichkeiten in der Regel nur anerkennen, wenn Sie eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Bruder vorlegen können, dass es sich um eine Art Darlehen gehandelt hat und dass dieser diese Beträge zurückzahlen wollte. In jedem Fall wird eine pauschal angegebene Summe mit Sicherheit nicht anerkannt werden, auch wenn Sie diese an Eides statt versichern. Hier werden Sie also nicht darum herum kommen, die Beträge im Einzelnen glaubhaft zu machen.

Insofern können Sie zwar versuchen die Beträge als Nachlassverbindlichkeit anzusetzen, es ist jedoch damit zu rechnen, dass hier sehr hohe Anforderungen des Finanzamtes bzgl. des Nachweises angelegt werden. Aus meiner Sicht wird es also schwer diese Verbindlichkeiten in Abzug zu bringen.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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Steuerberater Knut Christiansen

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