Ratenzahlungszuschläge
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Familie und ich sind bereits seit vielen Jahren bei der DEVK versichert und haben dort sämtliche Versicherungsverträge abgeschlossen. Meine Versicherungsbeiträge zahlte bzw. zahle ich monatlich also ratenweise. Ich schrieb im Mai letzten Jahres meine Versicherung an und bat um Erstattung der gezahlten Ratenzahlungzuschläge. Als Grundlage nahm ich ein Urteil des Landgericht Bamberg ( Az. 2 O 764/04 vom 08.02.2006)welches durch eine Entscheidung des BGH ( Az/ZR 22/07) rechtskräftig wurde. In einem Antwortschreiben wurde mir dann mitgeteilt, dass ich für meine Verträge noch nie einen Ratenzahlungszuschlag leisten mußte. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, das somit mein Schreiben als erledigt angesehen wird.
Nun meine Frage :
Muß ich das tatsächlich so hinnehmen ? Wie kann ich nun feststellen ob ich die genannten Zuschläge zahlen mußte oder nicht ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Besten Dank für Ihre Mühe im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen