Leistungsfall in Unfallversicherung
März 22, 2010 | 15,00 EUR | beantwortet von Sven Hennig
Guten Tag,
können Sie mir kompetente Auskunft zur Berechnung des Invaliditätsgrades geben ?
Nach einem Leistungsfall hat die Versicherung den Invaliditätsgrad nach Einschätzung der Ärzte zwar zu Grunde gelegt, aber diese wieder von einer Gesamtfunktionsunfähigkeit ins Verhältnis gesetzt. Ist das rechtens ?
Hallo,
schauen sie mal in die Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Dort finden Sie die so genannte Gliedertaxe.
Folgendes Beispiel:
Dort steht zum Beispiel:
"Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
eines Armes im Schultergelenk 70 %"
Ist also laut Arzt der Arm zu 50% geschädigt, so berechnet sich dieses wie folgt:
bei 100% Schaden des Armes ergäbe sich 70% der vereinbarten Summe.
- hier also 35% (50% von 70%)
Dabei kann noch eine so genannte Progression greifen, die dann widerum die Leistung erhöht.
Wie gesagt, nur ein Beispiel, das kann in dem individuellen Vertrag anders/ besser sein.
Gruß
Sven Hennig
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