Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Kann ein Verein gemeinnützig sein, wenn er auch Gewinne erzielt?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin der Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins, der sich zum Ziel gesetzt hat, benachteiligten Kindern und Jugendlichen in unserer Region zu helfen. Wir organisieren regelmäßig Veranstaltungen und sammeln Spenden, um finanzielle Unterstützung für diese Zielgruppe zu leisten. In den letzten Jahren konnten wir dank der Unterstützung unserer Mitglieder und Spender immer wieder kleine Gewinne erwirtschaften.

Nun habe ich jedoch Bedenken, ob es mit unserer Gemeinnützigkeit vereinbar ist, Gewinne zu erzielen. Ich frage mich, ob ein Verein, der Gewinne erwirtschaftet, überhaupt als gemeinnützig anerkannt werden kann. Ich mache mir Sorgen, dass wir dadurch unseren Status als gemeinnütziger Verein gefährden könnten und im schlimmsten Fall steuerliche Nachteile drohen.

Können Sie mir bitte erklären, ob ein Verein gemeinnützig sein kann, wenn er auch Gewinne erzielt? Gibt es bestimmte Grenzen oder Voraussetzungen, die ein gemeinnütziger Verein beim Erzielen von Gewinnen beachten muss? Was können wir als Verein tun, um sicherzustellen, dass wir weiterhin als gemeinnützig anerkannt werden, auch wenn wir Gewinne erwirtschaften?

Ich freue mich über Ihre Hilfe und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Schröder

Björn Ley

Lieber Dirk Schröder,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Gemeinnützigkeit eines Vereins, der Gewinne erwirtschaftet. Ich verstehe Ihre Bedenken und möchte Ihnen gerne weiterhelfen, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.

Grundsätzlich ist es möglich, dass ein gemeinnütziger Verein Gewinne erzielt, solange diese Gewinne ausschließlich zur Verwirklichung des satzungsmäßigen Vereinszwecks verwendet werden. Das bedeutet, dass die erzielten Gewinne nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden dürfen, sondern dem gemeinnützigen Zweck des Vereins dienen müssen. Die Gewinnerzielungsabsicht darf also nicht im Vordergrund stehen.

Es gibt jedoch bestimmte Grenzen und Voraussetzungen, die ein gemeinnütziger Verein beim Erzielen von Gewinnen beachten muss. Zum einen darf die wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins nicht in einem übermäßigen Umfang ausgeübt werden. Das bedeutet, dass die Gewinnerzielung nur Nebenzweck des Vereins sein darf und die wirtschaftlichen Aktivitäten dem gemeinnützigen Zweck dienen müssen.

Des Weiteren müssen die erwirtschafteten Gewinne zeitnah und angemessen für die satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Es ist wichtig, dass der Verein über eine transparente und nachvollziehbare Finanzbuchhaltung verfügt, um dies gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.

Um sicherzustellen, dass Ihr Verein weiterhin als gemeinnützig anerkannt wird, auch wenn Gewinne erzielt werden, empfehle ich Ihnen, regelmäßig den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Gewinne ausschließlich zur Verwirklichung des gemeinnützigen Vereinszwecks verwendet werden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die steuerlichen Vorschriften für gemeinnützige Vereine zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Björn Ley

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Björn Ley

Björn Ley

Magdeburg

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Erbschaftssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Sonstige Frage an Steuerberater
vollständiges Profil