Kann ein gemeinnütziger Verein auch steuerfreie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen?
August 9, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Björn Ley
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Carsten Fritsche und seit einigen Jahren ehrenamtlich in einem gemeinnützigen Verein tätig. In letzter Zeit beschäftigt mich die Frage, ob unser Verein auch steuerfreie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen kann. Unsere Organisation finanziert sich größtenteils durch Spenden und Mitgliedsbeiträge, jedoch reichen diese Einnahmen nicht immer aus, um alle Projekte und Aktivitäten zu finanzieren. Deshalb überlegen wir, ob wir zusätzlich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gründen könnten, um unsere finanzielle Situation zu verbessern.
Ich mache mir Sorgen, dass wir möglicherweise gegen die Vorschriften der Gemeinnützigkeit verstoßen könnten, wenn wir wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. Ich habe gehört, dass gewisse Grenzen eingehalten werden müssen und dass die Einnahmen aus solchen Betrieben nicht die Haupttätigkeit des Vereins darstellen dürfen. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, ob es möglich ist, als gemeinnütziger Verein steuerfreie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu führen und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
Könnten Sie mir bitte nähere Informationen dazu geben und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen, wie wir als Verein zusätzliche Einnahmen generieren könnten, ohne unsere Gemeinnützigkeit zu gefährden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Fritsche
Lieber Carsten Fritsche,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, als gemeinnütziger Verein steuerfreie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu führen. Es ist tatsächlich möglich, dass gemeinnützige Organisationen solche Betriebe betreiben, jedoch gibt es bestimmte Voraussetzungen und Grenzen, die eingehalten werden müssen, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Vereine wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen, solange diese untergeordnet sind und der ideelle Bereich des Vereins im Vordergrund steht. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus diesen Betrieben nicht die Haupttätigkeit des Vereins darstellen dürfen und nur dazu dienen sollen, die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins zu unterstützen.
Um als gemeinnütziger Verein steuerfreie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu führen, müssen diese Betriebe zudem bestimmte steuerliche Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel dürfen die Einnahmen aus diesen Betrieben nicht steuerbegünstigte Zwecke beeinträchtigen und müssen der Körperschaftssteuer unterliegen. Zudem müssen die Einnahmen aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in der Regel unter einem bestimmten Freibetrag liegen.
Es ist wichtig, dass der Verein die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe klar von den ideellen Tätigkeiten trennt und die Einnahmen aus den Betrieben transparent und nachvollziehbar verwendet. Zudem sollte der Verein eine genaue Prüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen vornehmen, um sicherzustellen, dass er alle gesetzlichen Vorgaben einhält.
Wenn Ihr Verein zusätzliche Einnahmen generieren möchte, um seine Projekte und Aktivitäten zu finanzieren, könnten Sie neben wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben auch andere Fundraising-Maßnahmen in Betracht ziehen. Dazu gehören zum Beispiel Spendenaktionen, Benefizveranstaltungen oder Kooperationen mit Unternehmen. Es ist wichtig, dass der Verein verschiedene Einnahmequellen diversifiziert, um finanziell stabiler aufgestellt zu sein.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie Klarheit bezüglich der Möglichkeit, steuerfreie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu führen, gewonnen haben. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Ley
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