Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiter
April 9, 2024 | 70,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Guten Tag,
ein gemeinnütziger Verein beschäftigt mehrere Mitarbeiter. Ein Mitarbeiter ist auf geringfügiger Basis angestellt, er ist daneben noch in einem Hauptjob tätig. Der Mitarbeiter fragt nun an, ob es möglich wäre, ein Arbeitgeberdarlehen zu gewähren. Es soll ein mittlerer vierstelliger Betrag sein, Laufzeit 6 Monate. Die Rückzahlung ist durch das Einkommen in der Haupttätigkeit gewährleistet, was bereits geprüft ist. Wir als Vorstand wären grundsätzlich bereit, ein Darlehen zu gewähren, die Zinsen sollen marktüblich sein. Allerdings wissen wir nicht, ob dies einfach so möglich ist. Der Verein ist lediglich im idellen Bereich tätig. Es gibt keinen Zweckbetrieb oder Vermögensverwaltung etc. Was müsste geprüft werden? Worauf müssten wir achten?
Besten Dank für eine Antwort.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ich würde Ihnen davon abraten.
Eine Darlehensgewährung an einen Mitarbeiter sollte nur erfolgen, wenn dies im Üblichen Rahmen erfolgt und eine hinreichende Besicherung vorhanden ist. Bei einem Näheverhältnis wäre dies noch weiter auf Fremdüblichkeit zu prüfen.
Ein Arbeitgeberdarlehen, dass bei einem Minijobber nicht durch die Lohnzahlungen aus dem Minijob getilgt werden kann, erscheint mir da problematisch.
Dem ausgelobten Honorar entsprechend muss die Detailtiefe begrenzt bleiben, deswegen ist ggf. in den genannten Quellen und Verweisen nachzulesen (deutsche Gesetze sind abrufbar in www.gesetze-im-internet.de).
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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