Gibt es Sonderregelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften bei den Steuerklassen?
Januar 28, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Friedhelm Peters
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Sandra Schlattmann und bin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ich habe gehört, dass es für verheiratete Paare bestimmte Sonderregelungen bei den Steuerklassen gibt. Gilt das auch für uns als eingetragene Lebenspartner? Bisher haben wir beide die Steuerklasse 1, aber ich frage mich, ob es vielleicht vorteilhafter wäre, eine andere Steuerklasse zu wählen.
Momentan arbeiten wir beide in Vollzeit und verdienen in etwa gleich viel. Wir haben keine Kinder und leben in einer gemeinsamen Wohnung. Da wir beide berufstätig sind, ist es uns wichtig, dass wir die Steuerlast gerecht aufteilen und keine unnötigen finanziellen Belastungen haben.
Meine Sorge ist, dass wir möglicherweise Geld verschenken, indem wir nicht die optimalen Steuerklassen wählen. Deshalb würde ich gerne wissen, ob es spezielle Regelungen oder Empfehlungen für eingetragene Lebenspartner gibt, wenn es um die Wahl der Steuerklasse geht. Gibt es vielleicht eine Steuerklasse, die für uns als Paar günstiger ist und die wir in Betracht ziehen sollten?
Ich freue mich auf Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge, damit wir unsere finanzielle Situation optimieren können.
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra Schlattmann
Sehr geehrte Frau Schlattmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Steuerklassen für eingetragene Lebenspartner. Als Steuerberater kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen aufzeigen, welche Regelungen und Empfehlungen es für Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt.
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass die Steuerklassenregelungen in Deutschland für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ähnlich sind. Auch eingetragene Lebenspartner können die Kombination der Steuerklassen wählen, die für sie am vorteilhaftesten ist.
In Ihrem Fall, in dem Sie und Ihr Lebenspartner beide in Vollzeit arbeiten und etwa gleich viel verdienen, kann es sinnvoll sein, die Steuerklassen zu wechseln. Durch einen Wechsel der Steuerklasse könnten Sie unter Umständen Steuervorteile nutzen und Ihre finanzielle Situation optimieren.
Eine mögliche Steuerklassenkombination, die für Paare mit ähnlichem Einkommen empfohlen wird, ist die Kombination der Steuerklasse 3 für den Partner mit dem höheren Einkommen und der Steuerklasse 5 für den Partner mit dem geringeren Einkommen. Durch diese Kombination wird das höhere Einkommen stärker besteuert, was insgesamt zu einer geringeren Steuerlast führen kann.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass durch einen Wechsel der Steuerklasse auch Änderungen bei der monatlichen Auszahlung des Nettolohns entstehen können. Daher empfehle ich Ihnen, vor einem Steuerklassenwechsel eine individuelle Berechnung durchzuführen oder sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation genau zu prüfen.
Zusätzlich zu den Steuerklassen gibt es auch weitere steuerliche Aspekte, die für eingetragene Lebenspartner relevant sein können, wie beispielsweise die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer. Auch hier kann es sinnvoll sein, sich professionell beraten zu lassen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge weiterhelfen und Sie Ihre finanzielle Situation optimieren können. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Peters
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