Welche Werbungskosten können in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
Februar 5, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Wolfgang Lenzner
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Chloé Friedendahl und habe eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung. In diesem Jahr habe ich einige berufliche Ausgaben getätigt, die ich gerne als Werbungskosten geltend machen würde. Ich arbeite als freiberufliche Texterin und benötige verschiedene Materialien wie Büromaterial, Fachliteratur und Software, um meine Arbeit zu erledigen. Zudem habe ich auch Weiterbildungen besucht, um meine Fähigkeiten zu verbessern und auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Meine Frage ist nun, welche dieser Ausgaben als Werbungskosten in meiner Steuererklärung berücksichtigt werden können. Ich bin mir unsicher, ob ich beispielsweise auch die Kosten für mein Arbeitszimmer oder die Fahrtkosten zu Kundenterminen absetzen kann. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle möglichen Steuervorteile nutzen kann, um meine finanzielle Belastung zu minimieren.
Darüber hinaus mache ich mir Sorgen, dass ich möglicherweise Werbungskosten übersehen habe, die mir die Möglichkeit bieten könnten, meine Steuerlast zu senken. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle relevanten Ausgaben korrekt angebe, um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden.
Können Sie mir bitte eine Übersicht über die Werbungskosten geben, die ich als freiberufliche Texterin in meiner Steuererklärung geltend machen kann? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierbei behilflich sein könnten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Friedendahl
Sehr geehrte Frau Friedendahl,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung als freiberufliche Texterin. Als Steuerberater möchte ich Ihnen gerne eine ausführliche Antwort auf Ihre Anfrage geben.
Als freiberufliche Texterin können Sie eine Vielzahl von Ausgaben als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Büromaterial, Fachliteratur und Software, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen. Diese Ausgaben sind in der Regel vollständig abzugsfähig, da sie unmittelbar mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen.
Auch die Kosten für Weiterbildungen, die dazu dienen, Ihre Fähigkeiten zu verbessern und auf dem neuesten Stand zu bleiben, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Kurse, Seminare oder Fachkongresse, die Ihnen helfen, Ihre beruflichen Kenntnisse zu erweitern.
Des Weiteren können Sie auch die Kosten für Ihr Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzen. Hierfür muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellen und ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Es werden dann anteilig Miete, Strom, Heizung, Reinigungskosten etc. als Werbungskosten anerkannt.
Auch die Fahrtkosten zu Kundenterminen können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten absetzbar sind, beispielsweise für Benzin, Parkgebühren oder öffentliche Verkehrsmittel. Kilometerpauschalen werden ebenfalls anerkannt.
Um keine Werbungskosten zu übersehen, empfehle ich Ihnen, alle relevanten Belege und Quittungen sorgfältig zu sammeln und zu dokumentieren. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie alle absetzbaren Ausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben und keine steuerlichen Vorteile verschenken.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Lenzner
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