Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kann ich meine Fortbildungskosten in der Steuererklärung absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Lukas Beck und arbeite als Marketing Manager in einem Unternehmen. In diesem Jahr habe ich eine berufsbegleitende Weiterbildung im Bereich Online-Marketing abgeschlossen, um meine Kenntnisse zu erweitern und meine berufliche Entwicklung voranzutreiben. Die Kosten für die Weiterbildung belaufen sich auf insgesamt 2.500 Euro, die ich komplett selbst getragen habe.

Nun frage ich mich, ob ich die Fortbildungskosten in meiner Steuererklärung geltend machen kann und ob diese steuerlich absetzbar sind. Ich habe gehört, dass Fortbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzbar sind, jedoch bin ich mir unsicher, ob meine Weiterbildung in diesem Fall als absetzbar gilt.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Geld verschenke, wenn ich die Kosten nicht steuerlich geltend machen kann. Daher wäre es für mich sehr wichtig zu wissen, ob ich die Fortbildungskosten in meiner Steuererklärung angeben kann und wie ich dabei vorgehen muss, um eventuelle Steuervorteile zu nutzen.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob ich die Fortbildungskosten absetzen kann? Falls ja, welche Unterlagen benötige ich dafür und welche Schritte muss ich in meiner Steuererklärung beachten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Beck

Wolfgang Lenzner

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Fortbildungskosten im Bereich Online-Marketing. Gerne stehe ich Ihnen mit Informationen und Tipps zur Seite.

Grundsätzlich können Fortbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Weiterbildung im Zusammenhang mit Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit steht und dazu dient, Ihre Kenntnisse zu erweitern oder Ihre berufliche Entwicklung voranzutreiben. Da Sie als Marketing Manager tätig sind und die Weiterbildung im Bereich Online-Marketing absolviert haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kosten steuerlich absetzbar sind.

Die von Ihnen angeführten Kosten in Höhe von 2.500 Euro können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Es ist wichtig, dass Sie die Zahlungsbelege und Rechnungen für die Weiterbildungskosten sorgfältig aufbewahren, da diese als Nachweis für das Finanzamt dienen. Zudem sollten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Weiterbildung sowie eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Fortbildung im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht, vorlegen können.

In Ihrer Steuererklärung können Sie die Fortbildungskosten im entsprechenden Abschnitt für Werbungskosten angeben. Hier können Sie die Kosten für die Weiterbildung eintragen und gegebenenfalls weitere relevante Informationen zur Fortbildung angeben. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung der Steuererklärung von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Angaben korrekt gemacht werden.

Durch die Berücksichtigung der Fortbildungskosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung können Sie Steuervorteile nutzen und möglicherweise eine Steuererstattung erhalten. Es ist daher empfehlenswert, die Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben und die entsprechenden Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung und der Nutzung der Steuervorteile durch die Absetzung der Fortbildungskosten.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Lenzner, Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Steuererklärung

Wolfgang Lenzner