Wie kann ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden?
April 15, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Zofia Schulz
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Konrad Weiß, Inhaber eines kleinen Unternehmens im Bereich der IT-Dienstleistungen. Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Thema Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer und bin mir unsicher, ob und wie ich davon profitieren kann.
Aktuell liegt mein jährlicher Umsatz unterhalb der Grenze von 22.000 Euro, sodass ich als Kleinunternehmer gelte. Jedoch habe ich bisher noch keine Umsatzsteuerbefreiung beantragt und frage mich, ob dies für mich sinnvoll wäre.
Meine Sorge besteht darin, dass ich möglicherweise Geld unnötig an das Finanzamt abführe, was meine finanzielle Situation als Kleinunternehmer belasten könnte. Ich bin mir jedoch unsicher, ob eine Umsatzsteuerbefreiung tatsächlich vorteilhaft für mich wäre und wie ich diese beantragen kann.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Wie kann ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden und welche Schritte muss ich hierfür einleiten? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für mich durch die Umsatzsteuerbefreiung und welche Auswirkungen hat dies auf meine Buchführung und Steuererklärung?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu eine ausführliche Erklärung geben könnten, damit ich eine fundierte Entscheidung treffen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Weiß
Sehr geehrter Herr Weiß,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer. Als Steuerberaterin kann ich Ihnen gerne erklären, wie Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden können und welche Vor- und Nachteile dies für Ihr Unternehmen haben könnte.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Wenn Ihr jährlicher Umsatz also unterhalb der Grenze von 22.000 Euro liegt, gelten Sie automatisch als Kleinunternehmer und sind von der Umsatzsteuer befreit.
Die Umsatzsteuerbefreiung hat den Vorteil, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen und somit für Ihre Kunden attraktiver erscheinen, da Ihre Preise ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Zudem entfällt die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, was Ihnen Zeit und Aufwand erspart. Auch die Buchführung wird einfacher, da Sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen und somit weniger komplexe Buchungen erforderlich sind.
Allerdings hat die Umsatzsteuerbefreiung auch Nachteile. So dürfen Sie als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen, was bedeutet, dass Ihnen keine Erstattung der Umsatzsteuer entsteht, die Sie für betriebliche Ausgaben gezahlt haben. Dies könnte sich insbesondere bei größeren Investitionen negativ auf Ihre Liquidität auswirken.
Um von der Umsatzsteuer befreit zu werden, müssen Sie in Ihrer Rechnung den Hinweis „Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG“ aufnehmen. Dieser Hinweis informiert Ihre Kunden darüber, dass Sie als Kleinunternehmer tätig sind und von der Umsatzsteuer befreit sind.
In Bezug auf Ihre Buchführung und Steuererklärung ergeben sich durch die Umsatzsteuerbefreiung ebenfalls Änderungen. Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben, dafür aber in Ihrer Umsatzsteuererklärung den Betrag für steuerfreie Umsätze angeben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Zofia Schulz
Steuerberaterin
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