Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld?
September 6, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Christiane Rapp
Sehr geehrter Steuerberater,
ich arbeite als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens und stehe derzeit vor der Herausforderung, dass aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage Kurzarbeit unausweichlich ist. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind besorgt über ihre finanzielle Situation und fragen mich verstärkt nach den Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld.
Der Ist-Zustand ist, dass wir aufgrund von Auftragsrückgängen nicht mehr genügend Arbeit für alle Angestellten haben und daher Kurzarbeit einführen müssen. Ich möchte meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen und sicherstellen, dass sie trotz Kurzarbeit finanziell abgesichert sind.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich nicht genau weiß, welche Voraussetzungen mein Unternehmen erfüllen muss, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Zudem bin ich unsicher, ob ich alle erforderlichen Schritte korrekt umsetze und keine finanziellen Einbußen für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen.
Daher meine Frage an Sie: Welche konkreten Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen, um Kurzarbeitergeld zu beantragen? Gibt es bestimmte Fristen, die ich einhalten muss? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Kurzarbeit finanziell abgesichert sind? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um die Belastungen für mein Unternehmen und meine Angestellten zu minimieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Tiefental
Sehr geehrter Herr Tiefental,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewährung von Kurzarbeitergeld in Ihrem Unternehmen. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser herausfordernden Situation um Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen und sicherstellen möchten, dass diese trotz Kurzarbeit finanziell abgesichert sind.
Um Kurzarbeitergeld zu beantragen, muss Ihr Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass ein Arbeitsausfall aufgrund wirtschaftlicher Gründe vorliegt. Dies bedeutet, dass es einen vorübergehenden Mangel an Arbeitsaufträgen geben muss, der zu einem Entgeltausfall bei den Beschäftigten führt. Dieser Arbeitsausfall muss auf einem unabwendbaren Ereignis beruhen, wie beispielsweise Auftragsrückgängen durch die aktuelle wirtschaftliche Lage.
Des Weiteren müssen Sie als Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Dabei ist wichtig, dass Sie die Kurzarbeit vorab mit dem Betriebsrat oder, falls kein Betriebsrat vorhanden ist, mit den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schriftlich vereinbaren. Zudem müssen Sie die Agentur für Arbeit über die geplante Kurzarbeit informieren und die Arbeitszeiten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt erfassen.
Es gibt keine festen Fristen, die Sie einhalten müssen, um Kurzarbeitergeld zu beantragen. Allerdings ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um die finanzielle Sicherheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass Ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit finanziell abgesichert sind, wird das Kurzarbeitergeld in der Regel in Höhe von 60% des ausgefallenen Nettolohns (67% für Arbeitnehmer mit Kindern) gezahlt. Zudem können Sie als Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag leisten, um den Verdienstausfall zu minimieren.
Es gibt auch verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, um die Belastungen für Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten zu minimieren. Zum Beispiel können Sie staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen, um die Lohnkosten während der Kurzarbeit zu reduzieren. Zudem gibt es Beratungsangebote von Steuerberatern wie mir, die Sie bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und anderen finanziellen Fragen unterstützen können.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen alles Gute in dieser schwierigen Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Rapp
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