Wie kann ich Verluste bei der Körperschaftssteuer geltend machen?
Oktober 26, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Benjamin Hohenadel
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Maria Kohlstein und Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens. In den letzten Jahren haben wir leider Verluste eingefahren und ich frage mich, wie ich diese bei der Körperschaftssteuer geltend machen kann.
Die aktuelle Situation unseres Unternehmens zeigt, dass wir aufgrund von verschiedenen Faktoren wie z.B. einem Umsatzrückgang oder höheren Kosten Verluste verbuchen mussten. Diese Verluste belasten unsere Bilanz und ich frage mich nun, wie wir diese steuerlich nutzen können, um unsere finanzielle Situation zu verbessern.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass wir die Verluste nicht ungenutzt lassen möchten und gerne wüssten, welche Möglichkeiten es gibt, diese bei der Körperschaftssteuer geltend zu machen. Es ist mir wichtig, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere Steuerlast zu reduzieren und unsere Liquidität zu verbessern.
Daher bitte ich um Ihre Expertise und Unterstützung, um mir zu erklären, wie wir Verluste bei der Körperschaftssteuer geltend machen können. Welche Schritte müssen wir hierfür unternehmen und welche Unterlagen werden benötigt? Gibt es bestimmte Fristen, die wir beachten müssen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir konkrete Hinweise und Tipps geben könnten, um diese steuerliche Belastung zu reduzieren.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Kohlstein
Sehr geehrte Frau Kohlstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Geltendmachung von Verlusten bei der Körperschaftssteuer in Ihrem mittelständischen Unternehmen. Es ist verständlich, dass Sie nach Möglichkeiten suchen, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und Ihre Steuerlast zu reduzieren. Gerne erkläre ich Ihnen, wie Sie Verluste bei der Körperschaftssteuer geltend machen können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Verluste aus vergangenen Jahren grundsätzlich mit Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden können. Dies nennt man Verlustvortrag. Dabei können Sie die Verluste entweder mit Gewinnen aus vergangenen Jahren verrechnen oder sie in die Zukunft vortragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen. Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast.
Um Verluste bei der Körperschaftssteuer geltend zu machen, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Dafür benötigen Sie die entsprechenden Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie die Verluste entstanden sind und in welcher Höhe sie vorliegen. Dazu gehören beispielsweise Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen und sonstige betriebswirtschaftliche Auswertungen. Es ist wichtig, dass diese Unterlagen vollständig und korrekt sind, um mögliche Nachfragen seitens des Finanzamts zu vermeiden.
Es gibt keine speziellen Fristen, bis wann Sie Verluste bei der Körperschaftssteuer geltend machen müssen. Sie können Verluste grundsätzlich in dem Jahr verrechnen, in dem sie entstanden sind, oder sie in die Zukunft vortragen. Es empfiehlt sich jedoch, die Verluste zeitnah in Ihrer Steuererklärung anzugeben, um mögliche steuerliche Vorteile nicht zu verpassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie Verluste bei der Körperschaftssteuer geltend machen können, indem Sie sie in Ihrer Steuererklärung angeben und mit Gewinnen verrechnen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und mögliche Verluste nicht ungenutzt zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Hohenadel
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?