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Frag einen Steuerberater zum Thema Körperschaftssteuer

Welche Fristen muss ich bei der Abgabe der Körperschaftssteuererklärung beachten?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Anna Schlüter und bin Geschäftsführerin einer kleinen GmbH. Bisher habe ich die Körperschaftssteuererklärung immer rechtzeitig abgegeben, jedoch fühle ich mich in diesem Jahr etwas unsicher bezüglich der Fristen. Deshalb wende ich mich an Sie mit der Frage, welche Fristen ich bei der Abgabe der Körperschaftssteuererklärung beachten muss.

Der Ist-Zustand ist folgender: Wir haben das Geschäftsjahr 2020 abgeschlossen und müssen nun die Körperschaftssteuererklärung für dieses Jahr erstellen und abgeben. Ich habe bereits mit unserem Steuerberater gesprochen, jedoch möchte ich mir zusätzlich eine unabhängige Meinung einholen, da es für mich als Geschäftsführerin wichtig ist, alle rechtlichen Pflichten fristgerecht zu erfüllen.

Meine Sorgen sind, dass ich aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der damit verbundenen Verzögerungen möglicherweise die Fristen für die Abgabe der Körperschaftssteuererklärung verpasse. Deshalb würde ich gerne von Ihnen erfahren, welche konkreten Fristen ich beachten muss und ob es in diesem Jahr aufgrund der besonderen Umstände eventuell Verlängerungen gibt.

Meine Frage an Sie lautet daher: Welche Fristen muss ich bei der Abgabe der Körperschaftssteuererklärung beachten und gibt es aufgrund der aktuellen Situation Verlängerungsmöglichkeiten? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Schlüter

Mia Köhler

Sehr geehrte Frau Schlüter,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Fristen zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung für Ihr Unternehmen. Es ist verständlich, dass Sie sich in diesem Jahr aufgrund der besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie unsicher fühlen. Ich möchte Ihnen gerne alle relevanten Informationen zu diesem Thema geben, damit Sie Ihre rechtlichen Pflichten fristgerecht erfüllen können.

Grundsätzlich müssen Sie die Körperschaftssteuererklärung für das Geschäftsjahr 2020 bis zum 31. Juli 2021 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Diese Frist gilt für alle Unternehmen, die ihr Geschäftsjahr nach dem Kalenderjahr abschließen. Es ist wichtig, dass Sie diese Deadline einhalten, da andernfalls Sanktionen wie Verspätungszuschläge drohen können.

Allerdings gibt es in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie einige erleichterte Regelungen und Verlängerungsmöglichkeiten. Das Bundesministerium der Finanzen hat beschlossen, dass Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Situation in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, eine Fristverlängerung für die Abgabe der Körperschaftssteuererklärung beantragen können. Dafür ist es erforderlich, einen formlosen Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen und die Gründe für die Verlängerung darzulegen.

Es ist wichtig, dass Sie diesen Antrag rechtzeitig stellen und die Begründung für die Verlängerung plausibel und nachvollziehbar erläutern. In der Regel wird das Finanzamt aufgrund der besonderen Umstände großzügig mit solchen Anträgen umgehen und Ihnen eine angemessene Fristverlängerung gewähren.

Ich empfehle Ihnen daher, sich umgehend mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um gemeinsam zu prüfen, ob es für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, eine Fristverlängerung zu beantragen. Ihr Steuerberater wird Sie auch bei der Erstellung der Körperschaftssteuererklärung unterstützen und sicherstellen, dass alle steuerlichen Pflichten fristgerecht erfüllt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Erstellung und Abgabe Ihrer Körperschaftssteuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen,

Mia Köhler

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Experte für Körperschaftssteuer

Mia Köhler