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Frag einen Steuerberater zum Thema Körperschaftssteuer

Kann ich Verluste aus Vorjahren bei der Körperschaftssteuer geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Siegfried Hartmann und Geschäftsführer einer GmbH. In den vergangenen Jahren haben wir aufgrund verschiedener Umstände Verluste eingefahren. Nun frage ich mich, ob ich diese Verluste bei der Körperschaftssteuer geltend machen kann.

Die Ausgangssituation ist, dass unsere GmbH in den letzten drei Jahren Verluste verbucht hat. Diese Verluste haben sich angesammelt und belaufen sich auf einen beträchtlichen Betrag. Ich mache mir Sorgen, dass diese Verluste nicht genutzt werden können und wir dadurch steuerliche Nachteile erleiden könnten.

Meine Frage ist daher, ob und wie ich diese Verluste aus den Vorjahren bei der Körperschaftssteuer geltend machen kann. Gibt es Möglichkeiten, diese Verluste mit Gewinnen aus dem laufenden Jahr zu verrechnen, um so Steuern zu sparen? Welche gesetzlichen Regelungen sind hierbei zu beachten und welche Schritte muss ich als Geschäftsführer unternehmen, um die Verlustvorträge korrekt zu nutzen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu detaillierte Informationen und Handlungsempfehlungen geben könnten. Es ist mir wichtig, die bestmögliche steuerliche Situation für unsere GmbH zu erreichen und keine Chancen ungenutzt zu lassen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Hartmann

Mia Köhler

Sehr geehrter Herr Hartmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verlustvorträge bei der Körperschaftssteuer Ihrer GmbH. Ich kann verstehen, dass Sie sich Sorgen machen, wie Sie diese Verluste nutzen können, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und Steuern zu sparen.

Grundsätzlich ist es möglich, Verluste aus den Vorjahren bei der Körperschaftssteuer geltend zu machen. Dafür gibt es die Möglichkeit des Verlustvortrags. Das bedeutet, dass die in den Vorjahren entstandenen Verluste mit Gewinnen aus dem aktuellen Jahr verrechnet werden können, um die Steuerlast zu reduzieren.

Die gesetzlichen Regelungen für den Verlustvortrag finden sich im Körperschaftsteuergesetz (KStG). Dort ist geregelt, dass Verluste aus Vorjahren bis zu einem bestimmten Zeitraum nach vorne getragen und mit Gewinnen verrechnet werden können. In der Regel beträgt dieser Zeitraum bis zu fünf Jahre, in einigen Fällen sogar bis zu sieben Jahre.

Um die Verlustvorträge korrekt nutzen zu können, müssen Sie als Geschäftsführer Ihrer GmbH die Verluste in der Körperschaftsteuererklärung des aktuellen Jahres angeben. Es ist wichtig, dass Sie sämtliche Unterlagen und Nachweise über die entstandenen Verluste aus den Vorjahren sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können.

Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Verlustvorträge korrekt beantragt und genutzt werden. Ein Profi kann Ihnen auch dabei helfen, die bestmögliche steuerliche Situation für Ihre GmbH zu erreichen und keine Chancen ungenutzt zu lassen.

Insgesamt ist es also möglich, die Verluste aus den Vorjahren bei der Körperschaftssteuer geltend zu machen und mit Gewinnen aus dem aktuellen Jahr zu verrechnen, um Steuern zu sparen. Beachten Sie jedoch die gesetzlichen Regelungen und nehmen Sie gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Mia Köhler
Steuerberaterin

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Experte für Körperschaftssteuer

Mia Köhler