Können auch Freiberufler Körperschaftssteuer zahlen?
Juni 30, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Benjamin Hohenadel
Sehr geehrter Steuerberater,
ich habe eine Frage zum Thema Körperschaftssteuer und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Ich bin Freiberuflerin und betreibe eine kleine Praxis als Therapeutin für alternative Medizin. In den letzten Jahren ist mein Geschäft gut gewachsen und ich habe nun Mitarbeiter eingestellt, um die steigende Nachfrage bewältigen zu können.
Nun habe ich gehört, dass Unternehmen Körperschaftssteuer zahlen müssen und frage mich, ob das auch für Freiberufler wie mich gilt. Bisher habe ich nur Einkommensteuer als Selbstständige gezahlt, aber da mein Unternehmen nun größer geworden ist, mache ich mir Sorgen über mögliche Steuerforderungen, die ich vielleicht übersehen habe.
Können Freiberufler wie ich Körperschaftssteuer zahlen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Freiberufler unter die Körperschaftssteuerpflicht zu fallen? Gibt es Möglichkeiten, die Körperschaftssteuer zu umgehen oder zu minimieren?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten, da ich mir Sorgen über meine steuerliche Situation mache und gerne rechtzeitig vorsorgen möchte.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Verena Blumberg
Sehr geehrte Frau Blumberg,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Körperschaftssteuer. Als Freiberuflerin, die eine kleine Praxis betreibt, ist es verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche Steuerforderungen machen, insbesondere jetzt, da Ihr Unternehmen gewachsen ist und Sie Mitarbeiter beschäftigen.
Grundsätzlich gilt die Körperschaftssteuer in Deutschland für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs, die in der Regel Gewinne erwirtschaften und diese versteuern müssen. Freiberufler wie Ärzte, Therapeuten oder Anwälte, die in der Regel als Einzelunternehmer oder in Form einer Personengesellschaft wie einer GbR tätig sind, unterliegen nicht der Körperschaftssteuer, sondern der Einkommensteuer.
Die Einkommensteuer wird auf Basis des Gewinns des Unternehmens berechnet und richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Unternehmers. Anders als bei der Körperschaftssteuer, bei der das Unternehmen besteuert wird, wird bei der Einkommensteuer das Einkommen des Unternehmers besteuert.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen doch Körperschaftssteuer zahlen müssen. Dies kann der Fall sein, wenn eine Freiberufler-Gesellschaft eine Kapitalgesellschaft ist, beispielsweise eine GmbH & Co. KG. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die steuerliche Situation zu klären und mögliche Steuervorteile zu nutzen.
Um die Körperschaftssteuer zu umgehen oder zu minimieren, ist es wichtig, die steuerlichen Möglichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen. Ein guter Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, Ihre steuerliche Situation zu optimieren und Strategien zu entwickeln, um Steuern zu sparen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie beruhigen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Hohenadel
Steuerberater
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