Kann ich als gemeinnützige Organisation von der Körperschaftssteuer befreit werden?
Juli 14, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Ulrike Voigt
Sehr geehrter Steuerberater,
ich arbeite als Vorstandsvorsitzender einer gemeinnützigen Organisation und bin mir unsicher, ob wir von der Körperschaftssteuer befreit werden können. Unsere Organisation setzt sich für soziale Projekte ein und finanziert sich hauptsächlich durch Spenden und Fördermittel. Derzeit zahlen wir Körperschaftssteuer in Höhe von 15%, was einen erheblichen Teil unserer finanziellen Mittel beansprucht.
Meine Sorge ist, dass wir durch die Körperschaftssteuer belastet werden und dadurch weniger Geld für unsere gemeinnützigen Projekte zur Verfügung haben. Daher würde ich gerne wissen, ob es für gemeinnützige Organisationen wie unsere die Möglichkeit gibt, von der Körperschaftssteuer befreit zu werden. Falls ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Schritte müssten wir unternehmen, um diese Befreiung zu erhalten?
Es ist mir wichtig, dass wir unsere finanziellen Ressourcen effizient einsetzen können, um unsere sozialen Projekte bestmöglich zu unterstützen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Buchner
Sehr geehrter Herr Buchner,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Körperschaftssteuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen. Es ist verständlich, dass Sie sich um die finanzielle Belastung durch die Körperschaftssteuer Sorgen machen und Ihr Hauptaugenmerk darauf legen möchten, Ihre finanziellen Ressourcen effizient für Ihre sozialen Projekte einzusetzen.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit für gemeinnützige Organisationen, von der Körperschaftssteuer befreit zu werden. Die Voraussetzungen dafür sind in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) geregelt. Demnach müssen gemeinnützige Organisationen bestimmte Anforderungen erfüllen, um von der Körperschaftssteuer befreit zu werden. Dazu zählen unter anderem:
1. Die Organisation muss ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
2. Die Mittel der Organisation dürfen nicht für unzulässige, insbesondere persönliche, wirtschaftliche oder politische Zwecke verwendet werden.
3. Die Satzung der Organisation muss die steuerbegünstigten Zwecke klar und eindeutig festlegen.
4. Die Organisation muss eine ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung vorweisen können.
Um die Körperschaftssteuerbefreiung zu erhalten, müssten Sie daher sicherstellen, dass Ihre Organisation die genannten Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung und ggf. Aktualisierung Ihrer Satzung, um sicherzustellen, dass die steuerbegünstigten Zwecke klar definiert sind. Zudem ist eine transparente und ordnungsgemäße Finanzverwaltung wichtig, um die Mittelverwendung nachvollziehbar zu gestalten.
Es wäre ratsam, sich in diesem Fall mit einem erfahrenen Steuerberater in Verbindung zu setzen, der Sie bei der Prüfung Ihrer Organisation unterstützen kann und Ihnen bei der Beantragung der Körperschaftssteuerbefreiung behilflich ist. Ein Steuerberater kann Ihnen auch weitere Tipps und Hinweise geben, wie Sie Ihre Organisation steuerlich optimal aufstellen können.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung der Körperschaftssteuerbefreiung für Ihre gemeinnützige Organisation.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Voigt
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