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Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Kann ich meine Kapitalerträge in bestimmten Fällen steuerfrei erhalten?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe in den letzten Jahren einige Kapitalerträge erwirtschaftet und bin mir unsicher, wie diese steuerlich zu behandeln sind. Bisher habe ich diese Erträge immer versteuert, jedoch frage ich mich nun, ob es in bestimmten Fällen möglich ist, Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten.

Mein derzeitiger Ist-Zustand ist folgender: Ich habe ein Portfolio aus verschiedenen Wertpapieren und Anlagen, aus denen regelmäßig Erträge erwirtschaftet werden. Diese Erträge fließen auf mein Konto und werden von mir entsprechend versteuert. Da ich jedoch gerne meine Steuerlast optimieren würde, interessiere ich mich dafür, ob es Möglichkeiten gibt, Kapitalerträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zu erhalten.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich bisher nicht alle steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten genutzt habe und daher möglicherweise unnötig hohe Steuern bezahle. Zudem bin ich mir unsicher, ob ich in meinem aktuellen Fall überhaupt die Möglichkeit habe, Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Daher meine Frage an Sie: Gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich und wie kann ich diese steuerlichen Vorteile für mich nutzen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen würden. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Lilli Waldner

Anna Karpinski

Sehr geehrte Frau Waldner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen. Es freut mich, dass Sie sich für eine Optimierung Ihrer Steuerlast interessieren und nach Möglichkeiten suchen, Kapitalerträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zu erhalten.

Grundsätzlich müssen Kapitalerträge in Deutschland versteuert werden, unabhängig davon, ob es sich um Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne handelt. Die Steuer wird in Form der Abgeltungssteuer erhoben, die aktuell bei 25% liegt. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diese Steuern werden direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Es gibt jedoch bestimmte Möglichkeiten, Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten oder zumindest steuergünstiger zu versteuern. Eine Möglichkeit ist die Nutzung des Sparer-Pauschbetrags. Dieser beträgt aktuell 801 Euro für Singles bzw. 1.602 Euro für Verheiratete und kann für Kapitalerträge genutzt werden. Liegen Ihre Kapitalerträge unterhalb dieses Betrags, müssen Sie diese nicht versteuern.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Kapitalerträge im Rahmen eines Freistellungsauftrags steuerfrei zu erhalten. Hierbei können Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag in Höhe des Sparer-Pauschbetrags erteilen. Die Bank behält dann keine Steuern auf Ihre Kapitalerträge ein, solange diese den Freistellungsauftrag nicht übersteigen.

Zusätzlich gibt es noch weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, um Kapitalerträge steuergünstiger zu versteuern, wie z.B. die Ausnutzung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten oder die Nutzung von steueroptimierten Anlagestrategien.

Insgesamt ist es also durchaus möglich, Kapitalerträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zu erhalten oder zumindest steuergünstiger zu versteuern. Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und steueroptimierte Lösungen zu erarbeiten.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Anna Karpinski

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Experte für Kapitalvermögen

Anna Karpinski