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Frag einen Steuerberater zum Thema Grenzgänger

Was passiert, wenn ich während der Grenzgängertätigkeit arbeitslos werde?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Fanni Krausmüller und arbeite als Grenzgängerin in der Schweiz. Leider habe ich erfahren, dass mein Arbeitsverhältnis zum nächsten Monat beendet wird und ich somit arbeitslos werde. Diese unvorhergesehene Situation bereitet mir große Sorgen, da ich nicht genau weiß, welche Auswirkungen dies auf meine steuerliche Situation als Grenzgängerin haben wird.

Bisher habe ich mein Einkommen in der Schweiz versteuert und war in Deutschland lediglich beschränkt steuerpflichtig. Doch was passiert, wenn ich arbeitslos werde? Muss ich dann weiterhin Steuern in der Schweiz zahlen, obwohl ich kein Einkommen mehr aus dieser Tätigkeit beziehe? Oder werde ich automatisch in Deutschland steuerpflichtig, da ich dort meinen Wohnsitz habe?

Des Weiteren mache ich mir Gedanken darüber, ob ich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz habe und ob ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um Leistungen zu erhalten. Gibt es möglicherweise steuerliche Vergünstigungen oder Unterstützungen für Grenzgänger, die arbeitslos werden?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei diesen Fragen weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungen aufzeigen würden, um meine steuerliche Situation als Grenzgängerin im Falle von Arbeitslosigkeit zu klären.

Mit freundlichen Grüßen,
Fanni Krausmüller

Paula Bauer

Sehr geehrte Frau Krausmüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer steuerlichen Situation als Grenzgängerin in der Schweiz im Falle von Arbeitslosigkeit. Diese unvorhergesehene Situation kann sicherlich viele Fragen aufwerfen, aber ich werde mein Bestes tun, um Ihnen weiterzuhelfen.

Wenn Sie als Grenzgängerin in der Schweiz arbeitslos werden, ändert sich grundsätzlich erst einmal Ihre steuerliche Situation nicht automatisch. Sie bleiben weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig, auch wenn Sie kein Einkommen mehr aus dieser Tätigkeit beziehen. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin Ihre Steuererklärung in der Schweiz abgeben müssen und eventuell Steuern auf Ersparnisse oder andere Einkünfte zahlen müssen.

Allerdings kann es sein, dass Sie in Deutschland zusätzlich steuerpflichtig werden, da Sie dort Ihren Wohnsitz haben. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob es Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz gibt, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Es könnte sein, dass Sie in Deutschland eine Anrechnung der in der Schweiz gezahlten Steuern beantragen können.

Was das Arbeitslosengeld in der Schweiz betrifft, so haben Grenzgänger grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem, dass Sie in den letzten 12 Monaten mindestens 12 Monate in der Schweiz gearbeitet haben und sich beim Schweizer Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben. Sie sollten sich daher so schnell wie möglich mit dem zuständigen Amt in Verbindung setzen, um Ihren Anspruch zu prüfen.

Es gibt auch steuerliche Vergünstigungen und Unterstützungen für Grenzgänger, die arbeitslos werden. Zum Beispiel können Sie unter Umständen Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder andere Sozialleistungen haben. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Grenzgängerrecht in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und mögliche Lösungen zu erarbeiten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Paula Bauer
Steuerberaterin

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