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Frag einen Steuerberater zum Thema Grenzgänger

Kann ich als Grenzgänger meine Pendlerpauschale geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Renate Zellerbach und arbeite als Grenzgängerin in der Schweiz. In diesem Zusammenhang stellt sich für mich die Frage, ob ich meine Pendlerpauschale geltend machen kann.

Zur Ausgangssituation: Ich wohne in Deutschland und arbeite in der Schweiz. Täglich pendle ich über die Grenze zur Arbeit und wieder zurück nach Hause. Dabei entstehen mir Kosten für Benzin, Autobahngebühren und eventuelle Parkgebühren.

Der Ist-Zustand ist, dass ich bisher nicht sicher bin, ob ich die Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung angeben kann und somit eine Steuerersparnis erzielen könnte.

Meine Sorgen sind, dass ich möglicherweise Geld verschenke, indem ich diese Möglichkeit nicht nutze. Ich möchte gerne alle steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um mein Einkommen zu optimieren und gegebenenfalls Steuern zu sparen.

Daher meine Frage an Sie als Experten: Kann ich als Grenzgängerin meine Pendlerpauschale geltend machen und wenn ja, wie genau funktioniert das? Gibt es bestimmte Voraussetzungen oder Besonderheiten, die ich beachten muss? Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen und wie hoch ist die Pauschale, die ich geltend machen kann?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Expertise bei dieser Frage.

Mit freundlichen Grüßen,
Renate Zellerbach

Paula Bauer

Sehr geehrte Frau Zellerbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, als Grenzgängerin in der Schweiz die Pendlerpauschale geltend zu machen. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre steuerliche Situation optimieren können und potenzielle Steuervorteile nutzen möchten.

Grundsätzlich ist es möglich, als Grenzgängerin die Pendlerpauschale in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Die Pendlerpauschale dient dazu, die Kosten für den täglichen Weg zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen in Ihrem Fall die Fahrtkosten, also etwa die Ausgaben für Benzin, Autobahngebühren und Parkgebühren.

Damit Sie die Pendlerpauschale geltend machen können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen Sie tatsächlich täglich von Ihrem Wohnort in Deutschland zur Arbeit in der Schweiz pendeln. Zudem muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer betragen.

Um die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die tatsächlichen Kosten nachweisen können. Das bedeutet, dass Sie alle relevanten Belege und Quittungen sammeln sollten, um die Fahrtkosten glaubhaft zu machen. Darüber hinaus sollten Sie auch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie tatsächlich als Grenzgängerin in der Schweiz arbeiten.

Die Höhe der Pendlerpauschale hängt von der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz ab. Pro Kilometer können Sie 0,30 Euro als Werbungskosten geltend machen. Die Gesamthöhe der Pendlerpauschale errechnet sich also aus der Anzahl der Tage, an denen Sie zur Arbeit pendeln, multipliziert mit der Entfernung in Kilometern und dem Betrag von 0,30 Euro pro Kilometer.

Insgesamt empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater vor Ort beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfen und keine potenziellen Steuervorteile ungenutzt lassen. Gerne stehe ich Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paula Bauer

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