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Frag einen Steuerberater zum Thema Grenzgänger

Was muss ich beachten, wenn ich als Grenzgänger zusätzlich freiberuflich tätig bin?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Dora Freudenberger und arbeite als Grenzgängerin in der Schweiz. Zusätzlich zu meiner Festanstellung möchte ich gerne freiberuflich tätig werden. Ich habe jedoch Bedenken, dass dies steuerliche Auswirkungen haben könnte und möchte mich daher vorab informieren, was ich beachten muss.

Zurzeit arbeite ich in der Schweiz als Angestellte in einem Unternehmen und pendle regelmäßig von meinem Wohnort in Deutschland zur Arbeit. Mein Einkommen beziehe ich hauptsächlich aus dieser Anstellung. Nun habe ich die Möglichkeit, meine beruflichen Fähigkeiten auch selbstständig anzubieten und freiberuflich tätig zu werden. Dabei handelt es sich um Aufträge, die ich neben meiner regulären Arbeit erledigen würde.

Meine Sorgen sind, dass ich nicht weiß, wie sich meine freiberufliche Tätigkeit auf meine steuerliche Situation als Grenzgängerin auswirkt. Ich befürchte, dass ich dadurch in Schwierigkeiten geraten könnte und möchte daher im Vorfeld alle notwendigen Informationen einholen, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Können Sie mir bitte erklären, was ich beachten muss, wenn ich als Grenzgängerin zusätzlich freiberuflich tätig bin? Gibt es spezielle Regelungen oder Vorschriften, die ich beachten muss? Wie wirkt sich meine freiberufliche Tätigkeit auf meine Steuererklärung in Deutschland und der Schweiz aus? Welche Schritte muss ich unternehmen, um meine freiberufliche Tätigkeit ordnungsgemäß anzumelden und zu versteuern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dora Freudenberger

Paula Bauer

Sehr geehrte Frau Freudenberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Grenzgängerin in der Schweiz. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über mögliche steuerliche Auswirkungen machen und im Vorfeld alle notwendigen Informationen einholen möchten, um Probleme zu vermeiden.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Regel in dem Land, in dem sie arbeiten, steuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass Sie als Grenzgängerin in der Schweiz Ihr Einkommen aus Ihrer Festanstellung dort versteuern müssen. Da Sie Ihren Wohnsitz jedoch in Deutschland haben, sind Sie auch in Deutschland steuerpflichtig. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, um zu vermeiden, dass Sie zweimal besteuert werden.

Wenn Sie nun zusätzlich freiberuflich tätig werden möchten, müssen Sie beachten, dass auch dieses Einkommen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland versteuert werden muss. In der Regel müssen Sie Ihr freiberufliches Einkommen in Deutschland angeben und versteuern. Es gibt verschiedene Regelungen und Vorschriften, die hierbei zu beachten sind, insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung und Versteuerung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit.

Um Ihre freiberufliche Tätigkeit ordnungsgemäß anzumelden und zu versteuern, müssen Sie sich in Deutschland als Freiberuflerin anmelden und Ihre Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben. Es kann auch erforderlich sein, dass Sie in der Schweiz Ihre freiberufliche Tätigkeit anmelden und versteuern müssen, je nach Art und Umfang Ihrer Tätigkeit.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin in Verbindung zu setzen, um alle Details und spezifischen Regelungen für Ihre Situation zu klären. Ein Steuerberater kann Sie umfassend beraten und Ihnen helfen, Ihre steuerliche Situation als Grenzgängerin mit freiberuflicher Tätigkeit korrekt zu gestalten.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paula Bauer, Steuerberaterin

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