Wird die Gewerbesteuer auch auf Mieteinnahmen erhoben?
Mai 31, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Isabel Möller
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Gerd Richter und bin selbstständiger Unternehmer. In meinem Unternehmen erziele ich neben meinen eigentlichen Geschäftstätigkeiten auch Einnahmen aus der Vermietung von Gewerbeimmobilien. Nun stellt sich mir die Frage, ob auf diese Mieteinnahmen auch Gewerbesteuer erhoben wird.
Mein bisheriges Verständnis der Gewerbesteuer war, dass sie auf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, also den eigentlichen unternehmerischen Tätigkeiten, erhoben wird. Da die Mieteinnahmen aus der Vermietung von Gewerbeimmobilien jedoch nicht direkt mit meinem eigentlichen Geschäftsbetrieb zusammenhängen, bin ich unsicher, ob diese ebenfalls der Gewerbesteuer unterliegen.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Steuernachzahlungen leisten muss, wenn die Mieteinnahmen tatsächlich der Gewerbesteuer unterliegen. Daher wäre es für mich wichtig zu erfahren, ob und in welchem Umfang die Mieteinnahmen in die Berechnung der Gewerbesteuer einfließen und wie ich mich diesbezüglich am besten steuerlich absichern kann.
Können Sie mir bitte erklären, ob Mieteinnahmen aus der Vermietung von Gewerbeimmobilien der Gewerbesteuer unterliegen und ob es eventuell Möglichkeiten gibt, diese steuerlich zu optimieren? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Gewerbesteuer in Bezug auf Mieteinnahmen aus der Vermietung von Gewerbeimmobilien. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich unsicher fühlen und Sorgen um mögliche Steuernachzahlungen haben. Gerne erkläre ich Ihnen, wie die Gewerbesteuer in diesem Fall gehandhabt wird und wie Sie sich am besten steuerlich absichern können.
Grundsätzlich unterliegen nicht nur die Gewinne aus den eigentlichen unternehmerischen Tätigkeiten, sondern auch Einnahmen aus der Vermietung von Gewerbeimmobilien der Gewerbesteuer. Das bedeutet, dass auch die Mieteinkünfte in die Berechnung der Gewerbesteuer einfließen. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, diese steuerlich zu optimieren und somit die Steuerlast zu reduzieren.
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob Sie die sogenannte Freigrenze für die Gewerbesteuer in Anspruch nehmen können. Diese beträgt aktuell 24.500 Euro und bedeutet, dass Gewinne bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. Wenn Sie also insgesamt unter dieser Grenze bleiben, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen, egal ob es sich um Gewinne aus Ihrem eigentlichen Geschäftsbetrieb oder Mieteinnahmen handelt.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, gewisse Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Gewerbeimmobilien steuermindernd geltend zu machen. Dazu gehören beispielsweise Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Versicherungsbeiträge oder auch Abschreibungen auf das Gebäude. Indem Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben, können Sie Ihre steuerliche Belastung reduzieren.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig dokumentieren und belegen können. Eine gute Buchführung ist hier unerlässlich, um im Falle einer Steuerprüfung alle erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können. Darüber hinaus empfehle ich Ihnen, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten und mögliche Steuervorteile auszuschöpfen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Situation und stehe Ihnen jederzeit gerne zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Möller
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