Welche Form der Unternehmensgründung ist steuerlich am vorteilhaftesten?
Juli 23, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Siegfried Strauss
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Emma Niemeyer und plane, mein eigenes Unternehmen zu gründen. Ich bin mir jedoch unsicher, welche Form der Unternehmensgründung steuerlich am vorteilhaftesten für mich wäre. Ich habe bereits einige Recherchen durchgeführt, aber bin mir immer noch unsicher, welche Option die beste für mich ist.
Zurzeit arbeite ich als freiberufliche Grafikdesignerin und möchte nun meine Dienstleistungen unter einem eigenen Firmennamen anbieten. Ich habe ein stabiles Einkommen und bin mir sicher, dass mein Geschäft erfolgreich sein wird. Allerdings mache ich mir Sorgen darüber, wie ich steuerlich am besten davon profitieren kann.
Ich habe bereits von verschiedenen Unternehmensformen wie der Einzelunternehmung, der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) gehört. Jede dieser Optionen hat ihre Vor- und Nachteile, aber ich finde es schwer, herauszufinden, welche für mich am besten geeignet ist. Ich möchte gerne steuerlich optimal aufgestellt sein, um so viel wie möglich von meinem Gewinn zu behalten.
Können Sie mir bitte helfen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Unternehmensformen aus steuerlicher Sicht zu erklären? Welche Form der Unternehmensgründung würden Sie mir empfehlen und warum? Gibt es spezielle steuerliche Vorteile oder Fallstricke, auf die ich bei meiner Entscheidung achten sollte?
Ich freue mich sehr auf Ihre Hilfe und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Niemeyer
Sehr geehrte Frau Niemeyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Aspekte bei der Gründung Ihres eigenen Unternehmens als Grafikdesignerin. Ich freue mich, Ihnen bei Ihrer Entscheidung behilflich zu sein und Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Unternehmensformen aus steuerlicher Sicht zu erläutern.
Beginnen wir mit der Einzelunternehmung. Als Einzelunternehmerin wären Sie alleiniger Inhaber Ihres Unternehmens und würden sämtliche Gewinne selbst einstreichen. Steuerlich betrachtet werden die Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Gewinneinkünfte behandelt, die Sie über Ihre Einkommensteuererklärung versteuern müssen. Bei dieser Unternehmensform haben Sie volle Kontrolle über Ihr Unternehmen und keine aufwändigen Formalitäten bei der Gründung. Allerdings tragen Sie auch das volle unternehmerische Risiko und haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen.
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der Ihr Privatvermögen grundsätzlich vor Geschäftsschulden geschützt ist. Die Gewinne der GmbH werden separat versteuert und das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Die Gründung einer GmbH ist mit höheren Kosten und bürokratischen Aufwand verbunden, bietet jedoch den Vorteil der Haftungsbeschränkung und einer klaren Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen.
Die UG (haftungsbeschränkt), auch bekannt als Mini-GmbH, ist eine Sonderform der GmbH mit einem geringeren Mindeststammkapital von 1 Euro. Auch hier sind Sie vor Geschäftsschulden mit Ihrem Privatvermögen geschützt. Die UG bietet somit eine günstigere Alternative zur GmbH, hat aber den Ruf einer "Billig-GmbH" und könnte bei Geschäftspartnern weniger Vertrauen erwecken.
Welche Form der Unternehmensgründung für Sie am vorteilhaftesten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Ihrem Gewinn, Ihren langfristigen Zielen und Ihrem Risikoprofil. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Steuerberater zu konsultieren, der Ihre individuelle Situation analysieren kann und Ihnen eine maßgeschneiderte Empfehlung gibt. Es gibt steuerliche Vorteile und Fallstricke bei jeder Unternehmensform, die es zu beachten gilt, um Ihre steuerliche Position zu optimieren.
Abschließend möchte ich noch betonen, dass die Wahl der Unternehmensform ein wichtiger Schritt bei Ihrer Existenzgründung ist, der langfristige Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben kann. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Strauss, Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?