Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Juli 7, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Siegfried Strauss
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Gertrud Evers und plane, mich als Kleinunternehmerin selbstständig zu machen. Ich habe eine Geschäftsidee im Bereich der Fotografie und habe bereits erste Aufträge erhalten. Nun frage ich mich, ob ich als Kleinunternehmerin Umsatzsteuer ausweisen muss.
Momentan bin ich noch unsicher, wie genau die Regelungen bezüglich der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer sind. Ich habe gehört, dass Kleinunternehmer unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit sind, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich diese Voraussetzungen erfülle.
Mein Hauptanliegen ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen korrekt einzuhalten und keine Fehler bei der Abrechnung zu machen. Daher wäre es für mich sehr hilfreich, wenn Sie mich darüber informieren könnten, ob ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen muss und falls ja, welche Schritte ich hierfür unternehmen muss.
Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Gertrud Evers
Sehr geehrte Frau Evers,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umsatzsteuer als Kleinunternehmerin in der Fotografie-Branche. Es ist verständlich, dass Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren möchten, um keine Fehler bei der Abrechnung zu machen. Gerne erläutere ich Ihnen die Regelungen für Kleinunternehmer in Bezug auf die Umsatzsteuer.
Als Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) können Sie von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn Sie im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von nicht mehr als 22.000 Euro erzielt haben und im laufenden Kalenderjahr einen Umsatz von voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro erwarten. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf die Ausweisung von Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen verzichten.
Es gibt jedoch auch einen freiwilligen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, wenn Sie zum Beispiel größere Unternehmen als Kunden haben, die auf den Vorsteuerabzug angewiesen sind. In diesem Fall können Sie sich entscheiden, Umsatzsteuer auszuweisen und sich für das Regelbesteuerungsverfahren anzumelden.
Wenn Sie als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen Sie dies auf Ihren Rechnungen kenntlich machen, indem Sie den Hinweis "Kein Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG" anführen. Zudem sind Sie von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen befreit, müssen jedoch eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
Falls Sie feststellen, dass Sie die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung überschreiten, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen und sich für das Regelbesteuerungsverfahren anmelden. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Umsatzsteuer auszuweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Ich empfehle Ihnen, sich auch mit Ihrem Steuerberater vor Ort abzustimmen, um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen. Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Existenzgründung in der Fotografie-Branche.
Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Strauss
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