Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?
Mai 20, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Ella König
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Christiane Eckstein und stehe vor einer komplexen Situation bezüglich der Erbschaftssteuer. Mein Vater ist vor kurzem verstorben und hat mir ein beträchtliches Erbe hinterlassen. Ich habe bereits herausgefunden, dass die Erbschaftssteuer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist und sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des Erbes richtet. Nun stellt sich mir die Frage, wie die Erbschaftssteuer genau berechnet wird und welche Schritte ich unternehmen muss, um diese korrekt zu ermitteln und zu bezahlen.
Mein Vater hat mir neben Bargeld auch Immobilien, Wertpapiere und Schmuck hinterlassen, deren Wert ich nicht genau einschätzen kann. Daher bin ich unsicher, wie ich die Erbschaftssteuer für das gesamte Erbe richtig berechnen kann. Zudem mache ich mir Sorgen, dass ich möglicherweise Fehler bei der Berechnung mache und dadurch unnötige Probleme mit den Steuerbehörden bekomme.
Können Sie mir bitte erklären, nach welchen Kriterien die Erbschaftssteuer berechnet wird und wie ich den Wert des Erbes korrekt ermitteln kann? Gibt es spezielle Freibeträge, die ich berücksichtigen muss, um die Steuerlast zu minimieren? Welche Unterlagen benötige ich für die Berechnung und gibt es Fristen, die ich beachten muss?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Expertise in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Eckstein
Sehr geehrte Frau Eckstein,
ich möchte Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen bezüglich der Erbschaftssteuer weiterhelfen und Ihnen die nötigen Informationen zur Berechnung und Bezahlung der Steuer geben.
Die Erbschaftssteuer wird in Deutschland nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben sowie nach dem Wert des Erbes berechnet. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto niedriger ist in der Regel der Steuersatz. Es gibt drei Steuerklassen: Steuerklasse I für Ehepartner, Kinder und Enkel, Steuerklasse II für Eltern, Großeltern, Geschwister und Steuerklasse III für alle anderen Erben.
Die Höhe der Erbschaftssteuer wird anhand des steuerpflichtigen Erwerbs berechnet, der sich aus dem Wert des gesamten ererbten Vermögens abzüglich der Freibeträge ergibt. Die Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und liegen bei Ehepartnern bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro und bei Enkeln bei 200.000 Euro. Für weitere Verwandte gelten niedrigere Freibeträge.
Um den Wert des Erbes genau zu ermitteln, ist es ratsam, eine genaue Inventarliste anzufertigen, in der alle Vermögensgegenstände mit ihrem jeweiligen Wert aufgeführt werden. Hierbei zählen neben Bargeld auch Immobilien, Wertpapiere, Schmuck und andere Vermögenswerte. Es kann sinnvoll sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den Wert von Immobilien oder wertvollen Gegenständen zu schätzen.
Für die Berechnung der Erbschaftssteuer benötigen Sie neben der Inventarliste auch den Erbschein, das Testament, falls vorhanden, sowie alle relevanten Dokumente zu den Vermögenswerten. Es ist wichtig, die Erbschaftssteuer innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall anzumelden und zu bezahlen. Andernfalls können Verzugszinsen und Säumniszuschläge anfallen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können nun die Erbschaftssteuer korrekt berechnen und bezahlen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ella König
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