Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?
Mai 11, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Ella König
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Hildegard Evers und stehe vor der schwierigen Situation, eine Erbschaft anzutreten. Meine Großtante ist verstorben und hat mir ein Erbe hinterlassen. Nun frage ich mich, welche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer gelten und ob ich diese einhalten kann.
Der derzeitige Stand ist, dass ich das Erbe meiner Großtante noch nicht angetreten habe, da ich mir zunächst einen Überblick über die steuerlichen Aspekte verschaffen möchte. Leider fehlt mir das nötige Fachwissen im Bereich der Erbschaftssteuer und ich mache mir Sorgen, dass ich hohe Steuern zahlen muss, die ich vielleicht nicht stemmen kann.
Daher bitte ich Sie um Auskunft über die aktuellen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Wie hoch sind diese Freibeträge und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie einhalte? Gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren oder gar zu umgehen? Welche Schritte sollte ich als Erbin konkret unternehmen, um die Erbschaft steuerlich optimal zu gestalten?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre kompetente Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Hildegard Evers
Sehr geehrte Frau Evers,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Erbschaftssteuer. Es ist verständlich, dass Sie sich vor dem Antritt des Erbes über die steuerlichen Aspekte informieren möchten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Gerne gebe ich Ihnen ausführlich Auskunft zu den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer und zeige Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie die Steuerlast optimieren können.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen die aktuellen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer nennen. Der Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner beträgt 500.000 Euro. Für Kinder und Stiefkinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, für Enkel bei 200.000 Euro und für Eltern und Großeltern bei 100.000 Euro. Geschwister haben einen Freibetrag von 20.000 Euro und alle anderen Personen, wie beispielsweise Nichten und Neffen, haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Um sicherzustellen, dass Sie die Freibeträge einhalten, ist es wichtig, den Wert des Erbes korrekt zu ermitteln. Dafür müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden der Verstorbenen berücksichtigt werden. Ist der Wert des Erbes höher als die Freibeträge, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. In diesem Fall können Sie jedoch verschiedene steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, um die Steuerlast zu reduzieren.
Eine Möglichkeit, die Steuerlast zu verringern, ist die Nutzung von Freibeträgen innerhalb der Familie. So können beispielsweise Kinder ihre Freibeträge untereinander aufteilen, um die Steuerlast zu minimieren. Zudem können Sie durch die rechtzeitige Planung von Schenkungen zu Lebzeiten die Erbschaftssteuer reduzieren. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall auf das Erbe angerechnet werden.
Als Erbin sollten Sie außerdem alle relevanten Unterlagen sammeln und prüfen lassen, um mögliche Fehler bei der Wertermittlung zu vermeiden. Zudem empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um eine individuelle steuerliche Beratung zu erhalten und die Erbschaft optimal zu gestalten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Abwicklung des Erbes.
Mit freundlichen Grüßen,
Ella König
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