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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von einem Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Paula Hohenwarter und bin derzeit in einer Situation, in der ich möglicherweise von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnte. Ich arbeite in Deutschland, bin jedoch in Österreich steuerpflichtig, da ich dort meinen Hauptwohnsitz habe. Aufgrund dieser grenzüberschreitenden Tätigkeit mache ich mir Sorgen, dass ich unter Umständen zweimal Steuern zahlen muss – sowohl in Deutschland als auch in Österreich.

Meine Frage lautet daher: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zu profitieren? Ich möchte sicherstellen, dass ich nicht unangemessen belastet werde und dass mein Einkommen nicht doppelt besteuert wird.

Ich bin mir bewusst, dass Doppelbesteuerungsabkommen zwischen verschiedenen Ländern geschlossen werden, um genau solche Situationen zu vermeiden. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich auch in den Genuss dieser Vereinbarungen komme und welche konkreten Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ich von einer Entlastung profitieren kann.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die Voraussetzungen und möglichen Lösungswege im Falle einer Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Österreich erläutern könnten. Ihre Expertise und Unterstützung in dieser Angelegenheit wären für mich von großem Nutzen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Paula Hohenwarter

Isabel Zimmermann

Sehr geehrte Frau Hohenwarter,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der möglichen Doppelbesteuerung in Ihrem Fall als Grenzgängerin zwischen Deutschland und Österreich. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, zweimal Steuern zahlen zu müssen und deshalb nach einer Lösung suchen, um dies zu vermeiden.

Um von einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel sieht ein solches Abkommen vor, dass das Besteuerungsrecht für Einkommen, das in einem der beiden Länder erzielt wurde, dem Wohnsitzland des Steuerpflichtigen zusteht. Das bedeutet, dass Sie als in Österreich Steuerpflichtige in der Regel Ihr gesamtes Welteinkommen in Österreich versteuern müssen. Deutschland würde in diesem Fall das Besteuerungsrecht für Ihr in Deutschland erzieltes Einkommen abgeben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie als Grenzgängerin möglicherweise eine besondere Regelung in Anspruch nehmen können, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. In der Regel wird Ihre steuerliche Situation durch das sogenannte 183-Tage-Kriterium bestimmt. Das bedeutet, dass Sie als Grenzgängerin in dem Land, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben, nicht länger als 183 Tage im Jahr arbeiten dürfen, um dort steuerpflichtig zu sein. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie in der Regel eine Steuererleichterung in Anspruch nehmen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre steuerliche Situation genau prüfen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Sie von den Vorteilen eines Doppelbesteuerungsabkommens oder einer speziellen Regelung für Grenzgänger profitieren können. Ein Steuerberater kann Sie dabei unterstützen und Ihnen konkrete Lösungswege aufzeigen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick über die möglichen Lösungswege in Ihrem Fall geben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Zimmermann

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Experte für Doppelbesteuerung

Isabel Zimmermann