Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Vertragsrecht

Kann ich von einem Vertrag zurücktreten, wenn sich die Umstände ändern?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Vertragsrecht. Vor einiger Zeit habe ich einen Vertrag abgeschlossen, der mich dazu verpflichtet, regelmäßig Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Nun haben sich jedoch die Umstände in meinem Leben verändert und ich bin nicht mehr in der Lage, diese Dienstleistungen in dem vereinbarten Umfang zu nutzen.

Der Vertrag belastet mich finanziell und ich mache mir Sorgen, dass ich diesen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Meine Frage ist daher, ob es möglich ist, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Umstände ändern und man die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringen kann.

Ich habe bereits versucht, mit dem Vertragspartner eine Lösung zu finden, jedoch konnten wir uns bisher nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen. Daher bitte ich um Ihre rechtliche Einschätzung, ob ich einen Rücktritt vom Vertrag in Betracht ziehen kann und welche Schritte ich hierfür einleiten sollte.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Hahn

Mia Schulz

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vertragsrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in einer solchen Situation befinden. Gerne möchte ich Ihnen Ihre Frage so ausführlich wie möglich beantworten.

Grundsätzlich gilt im deutschen Vertragsrecht der Grundsatz "pacta sunt servanda", was so viel bedeutet wie "Verträge sind einzuhalten". Das bedeutet, dass Verträge grundsätzlich bindend sind und von den Vertragsparteien eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für Verträge, die regelmäßige Dienstleistungen beinhalten.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Grundsatz. Eine Möglichkeit, von einem Vertrag zurückzutreten, ist eine Vertragsanpassung aufgrund von Störungen der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages gemacht wurden, so wesentlich verändert haben, dass eine Vertragspartei bei Kenntnis dieser Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, kann eine Anpassung oder sogar ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein.

In Ihrem Fall, in dem sich Ihre persönlichen Umstände so verändert haben, dass Sie die vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringen können, könnte eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegen. Es ist wichtig, dass Sie nachweisen können, dass die Veränderung Ihrer Umstände wesentlich und unvorhersehbar war, als Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und Beweise zu sammeln, die Ihre veränderte Situation belegen.

Wenn Sie bereits versucht haben, mit Ihrem Vertragspartner eine einvernehmliche Lösung zu finden, jedoch keine Einigung erzielen konnten, könnten Sie in Betracht ziehen, einen Anwalt zu konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um eine Vertragsanpassung oder einen Rücktritt vom Vertrag zu erwirken.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Mia Schulz
Rechtsanwältin

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Mia Schulz