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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Versicherungsrecht

Kann ein Versicherungsunternehmen meine Leistungsansprüche ablehnen, wenn ich Vorerkrankungen habe?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Versicherungsrecht,

ich bin Eiko Zellmer und habe eine Frage bezüglich meiner Leistungsansprüche bei meinem Versicherungsunternehmen. Seit einiger Zeit leide ich unter verschiedenen Vorerkrankungen, die meine Lebensqualität beeinträchtigen. Nun habe ich Leistungsansprüche bei meiner Versicherung eingereicht, jedoch wurde mein Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass meine Vorerkrankungen als Ausschlussgrund gelten.

Diese Ablehnung hat mich sehr verunsichert und ich frage mich, ob ein Versicherungsunternehmen tatsächlich meine Leistungsansprüche aufgrund meiner Vorerkrankungen ablehnen darf. Ich bin besorgt, dass ich aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte keine Unterstützung von meiner Versicherung erhalten werde, obwohl ich die Versicherungsbeiträge regelmäßig bezahlt habe.

Können Sie mir bitte erklären, ob es rechtlich zulässig ist, dass mein Versicherungsunternehmen meine Leistungsansprüche aufgrund meiner Vorerkrankungen ablehnt? Gibt es mögliche Lösungen oder Maßnahmen, die ich ergreifen kann, um meine Ansprüche durchzusetzen? Ich bin dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Zellmer

Katrin Sontheimer

Sehr geehrter Herr Zellmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Leistungsansprüche bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, dass Ihre Vorerkrankungen als Ausschlussgrund für die Leistungsansprüche gelten. Gerne erläutere ich Ihnen die rechtliche Situation in Bezug auf die Ablehnung Ihrer Ansprüche und mögliche Maßnahmen, die Sie ergreifen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Versicherungsunternehmen in der Regel in ihren Versicherungsverträgen bestimmte Ausschlussgründe festlegen, die dazu führen können, dass Leistungsansprüche abgelehnt werden. Zu den häufigsten Ausschlussgründen gehören Vorerkrankungen, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden haben. Wenn Ihre Vorerkrankungen als Ausschlussgrund in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt sind, kann es sein, dass Ihr Versicherungsunternehmen Ihre Leistungsansprüche daraufhin ablehnt.

In Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Ablehnung kommt es darauf an, ob die Ausschlussgründe im Versicherungsvertrag klar und deutlich formuliert sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. In vielen Fällen haben Versicherungsnehmer das Recht, gegen die Ablehnung ihrer Ansprüche vorzugehen, insbesondere wenn sie der Meinung sind, dass die Begründung der Ablehnung nicht rechtens ist.

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, empfehle ich Ihnen, sich zunächst einmal anwaltlich beraten zu lassen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Versicherungsrecht kann Ihre Versicherungsunterlagen prüfen, die Ablehnung Ihrer Ansprüche überprüfen und Ihnen mögliche rechtliche Schritte aufzeigen. Je nach individueller Situation können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen zu Ihren Vorerkrankungen und zur Ablehnung Ihrer Leistungsansprüche sammeln und zur Verfügung stellen, um eine fundierte rechtliche Beratung zu erhalten. Ihr Anwalt wird Ihnen dann genau erklären, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Ansprüche zu verteidigen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Katrin Sontheimer
Rechtsanwältin für Versicherungsrecht

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Katrin Sontheimer