Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten meiner Krankenzusatzversicherung steuerlich geltend zu machen?
Oktober 27, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Sophia Evers
Liebes Team der Online-Sprechstunde,
ich heiße Claudia Heck und bin seit vielen Jahren privat versichert. Zusätzlich habe ich eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, um mich noch umfassender abzusichern. Nun stellt sich für mich die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kosten dieser Krankenzusatzversicherung steuerlich geltend zu machen.
Momentan belasten mich die monatlichen Beiträge für die Krankenzusatzversicherung finanziell sehr. Da ich berufstätig bin und auch sonstige Kosten wie Miete, Lebensmittel und Versicherungen zu tragen habe, wäre es eine große Erleichterung, wenn ich die Beiträge für die Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzen könnte.
Ich mache mir Sorgen, dass die zusätzlichen Kosten für die Krankenzusatzversicherung langfristig zu einer finanziellen Belastung werden könnten. Daher bin ich auf der Suche nach möglichen Lösungen, um die monatlichen Kosten zu reduzieren oder zumindest steuerlich geltend zu machen.
Könnten Sie mir bitte weiterhelfen und mir sagen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die es ermöglicht, die Kosten meiner Krankenzusatzversicherung steuerlich abzusetzen? Falls ja, welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein und welche Schritte muss ich unternehmen, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Heck
Liebe Claudia Heck,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge für Ihre Krankenzusatzversicherung. Es ist verständlich, dass die zusätzlichen Kosten für Sie eine finanzielle Belastung darstellen und Sie nach Möglichkeiten suchen, diese zu reduzieren.
Grundsätzlich können die Beiträge für eine Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzbar sein, jedoch gibt es hierbei einige Voraussetzungen zu beachten. Zunächst einmal muss es sich bei der Krankenzusatzversicherung um eine sogenannte "Vorsorgeaufwendung" handeln. Das bedeutet, dass die Versicherung dazu dient, Ihre Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.
Des Weiteren müssen die Beiträge für die Krankenzusatzversicherung zusätzlich zu den Beiträgen für die Basis-Krankenversicherung geleistet werden. Wenn die Krankenzusatzversicherung also bereits im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung enthalten ist, können die Beiträge nicht separat abgesetzt werden.
Um die Beiträge für die Krankenzusatzversicherung steuerlich geltend zu machen, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung im Rahmen der "Vorsorgeaufwendungen" angeben. Dazu zählen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Es ist wichtig, dass Sie hierbei die entsprechenden Nachweise wie Ihre Versicherungspolicen und Zahlungsbelege vorlegen können.
Bitte beachten Sie auch, dass es eine Höchstgrenze für absetzbare Vorsorgeaufwendungen gibt. Diese liegt für das Jahr 2021 bei 9% Ihrer gesamten Einkünfte, maximal jedoch bei 25.732 Euro für Alleinstehende und 51.464 Euro für Verheiratete.
Es empfiehlt sich, in Ihrem konkreten Fall einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für Ihre Krankenzusatzversicherung erfüllen und alles korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der steuerlichen Absetzung Ihrer Krankenzusatzversicherungsbeiträge.
Mit freundlichen Grüßen,
Sophia Evers
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