Welche Haftungsrisiken haben Vereinsmitglieder?
März 20, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Thomas Tressel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Vereinsrecht,
ich bin Mitglied in einem gemeinnützigen Verein und mache mir Sorgen über meine persönliche Haftung im Falle von rechtlichen Problemen oder finanziellen Schwierigkeiten des Vereins.
Die Ausgangssituation ist, dass ich seit einigen Jahren aktiv im Verein mitarbeite und mich engagiere, aber mir bisher keine Gedanken über mögliche Haftungsrisiken gemacht habe.
Der Ist-Zustand ist, dass ich mich nun vermehrt mit diesem Thema auseinandersetzen möchte, um eventuelle Risiken zu minimieren und mich entsprechend abzusichern.
Meine Sorgen beziehen sich darauf, dass ich nicht genau weiß, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten ich als Vereinsmitglied trage und wie weit meine persönliche Haftung gehen kann. Insbesondere interessiert mich, ob ich als einfaches Mitglied für die finanziellen Verbindlichkeiten des Vereins haften könnte und wie ich mich davor schützen kann.
Ich frage mich, welche konkreten Haftungsrisiken Vereinsmitglieder tragen und ob es Möglichkeiten gibt, sich davor abzusichern oder zumindest zu begrenzen. Gibt es bestimmte Maßnahmen, die ich als Vereinsmitglied ergreifen kann, um meine persönliche Haftung zu minimieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Greta Zellerbach
Sehr geehrte Frau Zellerbach,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer persönlichen Haftung als Mitglied eines gemeinnützigen Vereins. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie weit Ihre Haftung im Falle von rechtlichen Problemen oder finanziellen Schwierigkeiten des Vereins gehen kann und wie Sie sich entsprechend absichern können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Vereinsmitglieder grundsätzlich nicht persönlich für die finanziellen Verbindlichkeiten des Vereins haften. Gemäß § 31 BGB haften Vereinsmitglieder nur mit ihren vereinbarten Beiträgen oder Umlagen und nicht mit ihrem Privatvermögen. Dies bedeutet, dass Ihre persönliche Haftung auf die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrags beschränkt ist, sofern im Vereinsgesetz oder in der Satzung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Allerdings gibt es gewisse Ausnahmen, in denen Vereinsmitglieder doch für die Verbindlichkeiten des Vereins haften können. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fälle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Wenn Sie als Mitglied des Vereins also grob fahrlässig handeln oder vorsätzlich gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung des Vereins verstoßen, könnten Sie unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden.
Um Ihre persönliche Haftung zu minimieren, ist es daher ratsam, sich an die gesetzlichen Vorschriften und die Satzung des Vereins zu halten, Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten als Mitglied zu kennen und diese gewissenhaft zu erfüllen. Zudem sollten Sie darauf achten, dass der Verein ordnungsgemäß geführt wird und keine rechtlichen Probleme entstehen.
Als weiteren Schutz können Sie eine Vereinsrechtsschutzversicherung abschließen, die Sie im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen finanziell unterstützt. Zudem wäre es sinnvoll, regelmäßig die Finanzlage des Vereins zu überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.
Insgesamt ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass die persönliche Haftung als Vereinsmitglied in der Regel begrenzt ist, solange Sie sich gesetzeskonform und satzungsgemäß verhalten. Durch eine umsichtige Vereinsführung und die Einhaltung Ihrer Pflichten können Sie Ihr Haftungsrisiko minimieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Tressel
Rechtsanwalt für Vereinsrecht
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