Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Urheberrecht

Logo Kopie?

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Frage betrifft einen unserer Kunden.

Uns ist aufgefallen das es eine sehr starke Ähnlichkeit zwischen dem Logo unseres Kunden und der Firma Schöffel gibt.

http://www.medienpartner.de/ ( rechts oben )
http://www.schoeffel.de

Der Kunde hat das Logo schon über 15 Jahre im Einsatz. Das Schöffel Logo scheint noch recht jung zu sein.

Hat unser Kunde hier irgendwelche Ansprüche?
Kann man sich dieses Logo überhaupt schützen?

ps. Sofern es ein Risiko darstellt hier konkrete Namen zu nennen, bitte ich Sie die Namen zu verschleiern.

Vielen Dank!

Steffan Schwerin

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich ist hier fraglich, wer der Rechteinhaber des Logos ist. In der Regel ist dies der Urheber. Wenn hier eine Firma, also ein Unternehmen ein Logo trägt, ist regelmäßig auch der Firmeninhaber Rechteinhaber an dem Logo.

Das Logo könnte eine eingetragene Bildmarke oder ein eingetragenes Geschmacksmuster sein. Ob das so ist, erfährt man bei Patent- und Markenamt http://www.dpma.de.

Man kann sich das Logo also auch schützen lassen.

Wenn sich Ihr Kunde das Logo hat schützen lassen, bestehen entsprechende Unterlassungsansprüche gegen die andere Firma.

Wenn das Logo noch nicht geschützt ist, ist es deutlich schwieriger einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen.

Im vorliegenden Fall muss aber – ungeachtet, ob das Logo geschützt ist oder nicht – zunächst geprüft werden, inwieweit hier tatsächlich eine Identität zwischen den Logos vorliegt. Auf den ersten Blick sehen sich die Logos zwar ähnlich und weisen im Grundgedanken Ähnlichkeiten auf. Ob hier jedoch eine urheberrechtsverletzende Identität angenommen werden kann, ist dennoch fraglich.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: steffan.schwerin@hotmail.de

Internet: www.raschwerin.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Urheberrecht

Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

Die Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin berät Sie in (fast) allen rechtlichen Lebenslagen. Ich verstehe mich als Dienstleister - getreu dem Motto: Recht haben - Recht durchsetzen - Recht bekommen, berate ich meine Mandanten und wir erarbeiten gemeinsam einen Lösungsweg. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und auch gerichtlich. Ich arbeite vorzugsweise in den Rechtsgebieten Internetrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, aber auch im Familien-, Erb- und Strafrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vertragsrecht (Mietverträge, Leihverträge, Eheverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Leasingverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Kooperationsvereinbarungen, Bauverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB); hier prüfe ich bestehende Verträge und AGB für Sie oder erstelle Verträge und AGB nach Ihren Anforderungen. Darüber hinaus sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen angesprochen, sich durch meine Kanzlei beraten und vertreten zu lassen.

vollständiges Profil