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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Urheberrecht

Darf ich Produkte mit bekannten Markenlogos fotografieren und diese Bilder verkaufen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Urheberrecht,

ich habe eine Frage bezüglich des Fotografierens und Verkaufens von Produkten mit bekannten Markenlogos. Ich betreibe einen Online-Shop, in dem ich verschiedene Produkte verkaufe, darunter auch solche mit bekannten Markenlogos. Nun habe ich einige dieser Produkte fotografiert, um sie in meinem Online-Shop zu präsentieren. Darf ich diese Bilder ohne Weiteres verkaufen oder verstoße ich damit gegen das Urheberrecht?

Ich bin mir unsicher, ob die Verwendung der Bilder mit den Markenlogos rechtlich in Ordnung ist. Ich habe Bedenken, dass ich möglicherweise gegen das Markenrecht verstoße, wenn ich die Bilder ohne Zustimmung der Markeninhaber verwende. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich legal Bilder von Produkten mit Markenlogos verwenden und verkaufen kann?

Ich möchte sicherstellen, dass ich mich an alle gesetzlichen Bestimmungen halte und keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten habe. Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, wie ich in diesem Fall vorgehen sollte und ob es Möglichkeiten gibt, die Bilder rechtmäßig zu verwenden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Hilde Friedendahl

Verena Friedendahl

Sehr geehrte Frau Friedendahl,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Fotografierens und Verkaufens von Produkten mit bekannten Markenlogos. Es ist wichtig, dass Sie sich in dieser Angelegenheit rechtlich absichern, um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Zunächst einmal müssen Sie zwischen dem Urheberrecht und dem Markenrecht unterscheiden. Das Urheberrecht schützt die geistige Schöpfung des Urhebers, während das Markenrecht den Schutz von Marken und Logos regelt. In Ihrem Fall geht es also um das Markenrecht, da Sie Bilder von Produkten mit bekannten Markenlogos verwenden.

Grundsätzlich ist es so, dass Sie als Betreiber eines Online-Shops Bilder von Produkten mit Markenlogos verwenden dürfen, solange Sie die Zustimmung des Markeninhabers haben. Das bedeutet, dass Sie die Genehmigung des Markeninhabers einholen müssen, um die Bilder rechtmäßig verwenden zu können. Wenn Sie die Bilder ohne Zustimmung des Markeninhabers verwenden, könnte dies als Verstoß gegen das Markenrecht angesehen werden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die Verwendung von Markenlogos ohne Zustimmung erlaubt ist, zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung oder der Meinungsäußerung. Wenn Sie die Bilder lediglich zur Präsentation der Produkte in Ihrem Online-Shop verwenden und keine falschen Tatsachen über die Marke verbreiten, könnte dies unter die Meinungsäußerung fallen. Dennoch ist es ratsam, sich hierbei rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie keine rechtlichen Risiken eingehen.

Insgesamt ist es empfehlenswert, im Vorfeld die Zustimmung des Markeninhabers einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie die Bilder rechtmäßig verwenden dürfen. Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Bilder ohne Zustimmung verwenden dürfen, rate ich Ihnen dringend dazu, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht zu konsultieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie sich an alle gesetzlichen Bestimmungen halten und keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Verena Friedendahl

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Verena Friedendahl