Welche Strafen drohen bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?
Oktober 23, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Uwe Riedmüller
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich kürzlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten bin und dringend rechtlichen Rat benötige. Vor einigen Wochen wurde ich bei einer Personenkontrolle von der Polizei festgenommen, da bei mir eine geringe Menge Marihuana gefunden wurde. Ich wurde daraufhin wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt und musste eine Aussage bei der Polizei machen.
Derzeit befinde ich mich in einer ungewissen Situation, da ich nicht weiß, welche Konsequenzen auf mich zukommen könnten. Ich habe gehört, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit empfindlichen Strafen geahndet werden können, aber ich kenne mich nicht genau damit aus.
Meine Sorgen drehen sich vor allem um mögliche Geldstrafen, eine mögliche Vorstrafe oder sogar eine Haftstrafe. Ich mache mir auch Gedanken darüber, wie sich ein Eintrag im Führungszeugnis auf meine Zukunft auswirken könnte, insbesondere auf meine beruflichen Perspektiven.
Daher meine Frage an Sie: Welche konkreten Strafen drohen mir bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz? Gibt es Möglichkeiten, um die Strafe zu mildern oder ganz zu vermeiden? Welche Schritte sollte ich als nächstes unternehmen, um meine Situation zu verbessern?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und hoffe auf eine schnelle Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Ullmann
Sehr geehrter Herr Ullmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das Vertrauen, das Sie mir entgegenbringen. Es ist verständlich, dass Sie sich in einer unsicheren Situation befinden und rechtlichen Rat benötigen, nachdem Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Der Besitz und Handel von Betäubungsmitteln sind ernste Vergehen, die empfindliche Strafen nach sich ziehen können, daher ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und mögliche Konsequenzen informieren.
Beim Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sind die Strafrahmen je nach Art und Menge des Betäubungsmittels unterschiedlich. In Ihrem Fall, bei dem eine geringe Menge Marihuana gefunden wurde, ist zunächst zu prüfen, ob es sich um einen geringfügigen Verstoß handelt. In solchen Fällen kann eine Geldstrafe oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt verhängt werden. Bei wiederholten Verstößen oder größeren Mengen Betäubungsmitteln drohen jedoch auch Freiheitsstrafen.
Um die Strafe zu mildern oder zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Ein Anwalt kann Ihre Rechte vertreten, Sie über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten informieren und gegebenenfalls eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft anstreben. Dabei kann es hilfreich sein, Reue zu zeigen und eine positive Sozialprognose vorzulegen.
Es ist auch wichtig, sich über die Eintragung im Führungszeugnis Gedanken zu machen, da dies Auswirkungen auf Ihre beruflichen Perspektiven haben kann. Bei einer Verurteilung wegen eines Betäubungsmittelvergehens kann dies zu Schwierigkeiten bei der Jobsuche führen, insbesondere in Berufen, die ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.
Als nächste Schritte empfehle ich Ihnen, einen Termin bei einem Strafverteidiger zu vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen und eine Strategie für Ihre Verteidigung zu entwickeln. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten und alle relevanten Informationen bereitstellen, um eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Riedmüller
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