Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Darf ich mich gegen einen Angreifer notfalls mit Gewalt verteidigen?

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage zum Thema Selbstverteidigung. Vor einigen Wochen wurde ich in der Innenstadt von einem unbekannten Angreifer angegriffen, der versucht hat, mir mein Handy zu stehlen. In der Situation habe ich mich mit aller Kraft gewehrt und konnte den Angreifer schließlich abwehren. Allerdings habe ich mich im Nachhinein gefragt, ob mein Vorgehen rechtlich gesehen korrekt war.

Ich habe gehört, dass man sich nur in einer Notwehrsituation mit Gewalt verteidigen darf. Da der Angreifer bewaffnet war und mich körperlich bedroht hat, habe ich mich in akuter Gefahr gefühlt und daher gehandelt. Dennoch mache ich mir Sorgen, ob meine Reaktion angemessen und legal war.

Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, ob ich mich in diesem Fall rechtmäßig verteidigt habe? Gibt es spezielle Gesetze oder Richtlinien, die ich beachten sollte, wenn ich mich selbst verteidige? Und welche Konsequenzen könnte mein Handeln haben, wenn der Angreifer mich anzeigt?

Ich bin sehr besorgt um meine rechtliche Situation und hoffe daher auf Ihre professionelle Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge in diesem Fall.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Dora Hagedorn

Uwe Riedmüller

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Selbstverteidigung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre rechtliche Situation machen, insbesondere nachdem Sie in einer solch bedrohlichen Situation waren. Ich werde versuchen, Ihre Fragen so ausführlich wie möglich zu beantworten.

Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, sich in einer Notwehrsituation mit angemessener Gewalt zu verteidigen. Eine Notwehrsituation liegt vor, wenn jemand unmittelbar und rechtswidrig angegriffen wird und sich zur Verteidigung gegen diesen Angriff zur Wehr setzen muss. In Ihrem Fall, in dem der Angreifer bewaffnet war und Sie körperlich bedroht hat, ist es durchaus nachvollziehbar, dass Sie sich in akuter Gefahr gefühlt haben und sich gewehrt haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verteidigungshandlung im Verhältnis zur Angriffshandlung stehen muss. Das bedeutet, dass die Verteidigungshandlung nicht über das Maß hinausgehen darf, das zur Abwehr des Angriffs erforderlich ist. Sie sollten also nur so viel Gewalt anwenden, wie unbedingt notwendig ist, um sich zu verteidigen.

Im Fall einer Anzeige des Angreifers gegen Sie wegen Körperverletzung oder ähnlichen Vorwürfen, wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob Ihre Verteidigungshandlung gerechtfertigt war. Es ist wichtig, dass Sie den Vorfall genau schildern und mögliche Zeugen benennen können, die Ihre Darstellung unterstützen können. Zudem sollten Sie sich möglichst zeitnah an einen Rechtsanwalt wenden, der Sie in einem möglichen Strafverfahren vertreten kann.

Es gibt keine speziellen Gesetze oder Richtlinien, die Sie beachten müssen, wenn Sie sich in einer Notwehrsituation verteidigen. Es geht vielmehr darum, dass Ihre Verteidigungshandlung verhältnismäßig und angemessen war.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie beruhigen können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Uwe Riedmüller

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