Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Strafrecht

Welche Strafen drohen bei Beleidigung im Internet?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin besorgt über eine Situation, die sich kürzlich im Internet ereignet hat und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Mein Name ist Carsten Pasche und ich wurde kürzlich Opfer von Beleidigungen im Internet. Ein ehemaliger Freund hat auf verschiedenen Social-Media-Plattformen falsche und verleumderische Aussagen über mich verbreitet, die mein Ansehen und meine Reputation stark beschädigt haben. Ich fühle mich verletzt und möchte wissen, welche rechtlichen Schritte ich gegen diese Person einleiten kann.

Ich bin mir bewusst, dass Beleidigung im Internet ein strafrechtlich relevantes Vergehen ist, aber ich bin unsicher, welche konkreten Strafen meinem ehemaligen Freund drohen könnten. Ich würde gerne mehr über die möglichen rechtlichen Konsequenzen erfahren, um eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, wie ich weiter vorgehen sollte.

Zusätzlich zu meiner Frage nach den möglichen Strafen interessiere ich mich auch für mögliche Lösungsansätze, um den Schaden, den diese Beleidigungen verursacht haben, zu begrenzen und mein Recht auf Schutz meiner Persönlichkeit und meiner Ehre zu verteidigen. Ich hoffe, Sie können mir dabei helfen, Klarheit über meine rechtliche Situation zu erhalten und mir Empfehlungen geben, wie ich am besten vorgehen sollte, um gegen diese Unrecht vorzugehen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Pasche

Lina Strauss

Sehr geehrter Herr Pasche,

ich verstehe Ihre Besorgnis und die Notwendigkeit, gegen die Beleidigungen im Internet vorzugehen, die Ihr Ansehen und Ihre Reputation beeinträchtigt haben. Beleidigungen im Internet sind in der Tat strafrechtlich relevant und können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Täter haben.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Beleidigungen im Internet gemäß § 185 StGB strafbar sind. Der Täter kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Wenn die Beleidigung öffentlich erfolgt ist und Ihr Ruf dadurch erheblich geschädigt wurde, kann dies als Verleumdung gemäß § 187 StGB angesehen werden, was mit einer höheren Strafe von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Um gegen diese Beleidigungen vorzugehen, empfehle ich Ihnen, zunächst Beweise zu sammeln, um die falschen und verleumderischen Aussagen Ihres ehemaligen Freundes zu dokumentieren. Screenshots der betreffenden Social-Media-Beiträge oder andere Aufzeichnungen können als Beweismittel dienen. Anschließend sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden, um rechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten.

Es ist auch ratsam, eine Unterlassungserklärung von Ihrem ehemaligen Freund zu fordern, um sicherzustellen, dass er keine weiteren beleidigenden Äußerungen über Sie macht. Sollte er sich weigern, dieser Forderung nachzukommen, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Darüber hinaus können Sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen, um den entstandenen Rufschaden und die immateriellen Schäden, die Ihnen durch die Beleidigungen entstanden sind, zu kompensieren. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, den Schaden zu quantifizieren und eine angemessene Entschädigung zu fordern.

Ich hoffe, dass meine Antworten Ihnen mehr Klarheit über Ihre rechtliche Situation gegeben haben und Ihnen helfen, angemessen gegen die Beleidigungen im Internet vorzugehen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Lina Strauss
Rechtsanwältin für Strafrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Strafrecht

Lina Strauss