Was ist der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz?
November 12, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Lina Strauss
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Björn Kohlstein und habe eine Frage zum Thema Strafrecht. Ich wurde kürzlich in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ich eine rote Ampel überfahren habe. Dabei ist eine Person schwer verletzt worden. Nun wurde mir Fahrlässigkeit vorgeworfen, jedoch bin ich mir unsicher, ob ich tatsächlich fahrlässig gehandelt habe oder ob es sich um Vorsatz handelt.
Der Sachverhalt ist folgender: Ich war spät dran und fuhr deshalb schneller als erlaubt. Als ich an die Kreuzung kam, war die Ampel bereits rot. Anstatt anzuhalten, habe ich beschleunigt, um noch über die Kreuzung zu kommen. Dabei habe ich die Person, die die Straße überquerte, übersehen und es kam zu der Kollision.
Ich bin mir bewusst, dass ich einen Fehler gemacht habe, indem ich die rote Ampel missachtet habe. Allerdings war es nicht meine Absicht, jemanden zu verletzen. Ich war einfach in Eile und habe nicht ausreichend auf den Verkehr geachtet.
Nun frage ich mich, wo genau der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz liegt. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit von Fahrlässigkeit oder Vorsatz gesprochen werden kann? Gibt es mögliche Verteidigungsstrategien in meinem Fall, um die Vorwürfe der Fahrlässigkeit zu entkräften?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Kohlstein
Sehr geehrter Herr Kohlstein,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Strafrecht in Bezug auf den Verkehrsunfall, in den Sie verwickelt waren. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in dieser schwierigen Situation sind, aber ich werde mein Bestes tun, um Ihnen zu helfen.
Der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist entscheidend für die rechtliche Bewertung Ihres Falls. Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie eine Pflichtverletzung begangen haben, indem Sie nicht die nötige Sorgfalt im Straßenverkehr walten ließen. In Ihrem Fall könnte Fahrlässigkeit vorliegen, da Sie die rote Ampel missachtet und die Person übersehen haben, was zu einem Unfall mit schweren Verletzungen führte. Es war zwar nicht Ihre Absicht, jemanden zu verletzen, aber dennoch haben Sie eine grobe Fahrlässigkeit gezeigt, indem Sie die Verkehrsregeln nicht beachtet haben.
Vorsatz hingegen liegt vor, wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben, um jemandem zu schaden. Das bedeutet, dass Sie die Absicht hatten, die Person zu verletzen oder zumindest billigend in Kauf genommen haben. In Ihrem Fall scheint es jedoch, dass Sie nicht mit Vorsatz gehandelt haben, sondern dass es sich um Fahrlässigkeit handelt.
Um die Vorwürfe der Fahrlässigkeit zu entkräften, könnten Sie möglicherweise darauf hinweisen, dass es sich um eine einmalige Unachtsamkeit handelte und Sie normalerweise die Verkehrsregeln einhalten. Sie könnten betonen, dass Sie in Eile waren, aber nicht die Absicht hatten, jemanden zu verletzen. Eine gute Verteidigungsstrategie wäre es auch, Reue zu zeigen und sich für den Fehler zu entschuldigen.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen dringend, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren, der sich mit Verkehrsunfällen und Fahrlässigkeitsvorwürfen auskennt. Er kann Sie gezielt beraten und vertreten, um die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu erreichen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Lina Strauss, Rechtsanwältin
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