Kann man sich gegen eine Verleumdung rechtlich wehren?
März 5, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Uwe Riedmüller
Sehr geehrter Herr/Frau Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich eines Problems, das mich momentan sehr belastet. Vor einiger Zeit wurde ich von einer Person öffentlich verleumdet, indem falsche Behauptungen über mich verbreitet wurden. Diese Verleumdung hat nicht nur mein Ansehen und meine Reputation beschädigt, sondern auch mein persönliches Wohlbefinden stark beeinträchtigt.
Die Situation ist folgende: Mein ehemaliger Geschäftspartner hat unwahre Aussagen über mich verbreitet, die dazu geführt haben, dass mein Ruf in der Branche stark gelitten hat. Ich habe versucht, mit ihm zu sprechen und ihn zur Richtigstellung der Aussagen zu bewegen, jedoch ohne Erfolg. Nun frage ich mich, ob es rechtliche Schritte gibt, die ich gegen diese Verleumdung unternehmen kann.
Ich mache mir Sorgen um meinen beruflichen Werdegang und meine Zukunft, da die falschen Behauptungen weiterhin im Umlauf sind und mein Ansehen weiterhin beschädigen. Daher wäre es für mich von großer Bedeutung zu erfahren, ob und wie ich mich rechtlich gegen diese Verleumdung wehren kann. Gibt es Möglichkeiten, den Verleumder zur Richtigstellung zu zwingen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser schwierigen Situation weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten. Ich bin bereit, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um meine Ehre und meinen Ruf zu schützen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerda Waldner
Sehr geehrte Frau Waldner,
ich verstehe Ihre Besorgnis und Ihren Wunsch, gegen die Verleumdung, die Ihr Ansehen und Ihre Reputation beeinträchtigt hat, vorzugehen. Verleumdung ist ein ernstes Delikt und kann in Deutschland sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt werden.
Im Strafrecht ist die Verleumdung in § 187 StGB geregelt. Dabei handelt es sich um die bewusste und wissentliche Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen über eine Person, um diese in der öffentlichen Meinung herabzusetzen oder zu diffamieren. Wenn Sie Opfer einer Verleumdung geworden sind, können Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Strafverfolgungsbehörden werden dann Ermittlungen aufnehmen und gegebenenfalls Anklage gegen den Verleumder erheben.
Im Zivilrecht können Sie gegen den Verleumder auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Dabei können Sie aufgrund der Verleumdung erlittene immaterielle Schäden wie Rufschädigung und seelische Belastung geltend machen. Sie können auf Unterlassung der Verbreitung der falschen Behauptungen oder auf eine öffentliche Richtigstellung durch den Verleumder klagen. Auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener beruflicher Chancen oder finanzieller Einbußen sind möglich.
Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall an einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und die bestmögliche Vorgehensweise zu besprechen. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Strafanzeige und bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche helfen. Er wird auch prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Verleumder möglich ist oder ob ein Gerichtsverfahren notwendig ist.
Es ist wichtig, dass Sie alle Beweise und Dokumente, die die Verleumdung belegen, sammeln und Ihrem Anwalt zur Verfügung stellen. Je mehr Informationen Sie über die Verleumdung und deren Auswirkungen auf Sie haben, desto besser kann Ihr Anwalt Sie vertreten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die Verleumdung.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Riedmüller
Rechtsanwalt für Strafrecht
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