Ist es strafbar, jemanden zu bedrohen?
Juli 7, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Uwe Riedmüller
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage zum Thema Strafrecht. Ich heiße Maria Tiefbach und bin besorgt über eine Situation, die sich kürzlich ereignet hat. Ein ehemaliger Freund von mir hat mir gegenüber mehrfach Drohungen ausgesprochen, sowohl mündlich als auch schriftlich. Ich fühle mich dadurch extrem verunsichert und bedroht. Nun frage ich mich, ob es strafbar ist, jemanden zu bedrohen, und welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um mich zu schützen.
Die Hintergrundinformationen zu meinem Fall sind folgende: Der ehemalige Freund, mit dem ich mich vor einiger Zeit zerstritten habe, hat mir in den letzten Wochen mehrmals gedroht. Er hat mir unter anderem mit körperlicher Gewalt gedroht und mir mitgeteilt, dass er mir schaden werde, falls ich nicht auf seine Forderungen eingehe. Diese Drohungen haben mich sehr verängstigt und ich fühle mich in meiner Sicherheit und meinem Wohlbefinden bedroht.
Ich möchte nun gerne wissen, ob diese Drohungen strafbar sind und ob ich rechtliche Schritte gegen meinen ehemaligen Freund einleiten kann. Welche Möglichkeiten habe ich, um mich zu schützen und wie kann ich sicherstellen, dass solche Drohungen in Zukunft unterbunden werden? Ich bin wirklich besorgt um meine Sicherheit und würde gerne wissen, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Tiefbach
Sehr geehrte Frau Tiefbach,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Drohungen Ihres ehemaligen Freundes. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Drohungen strafbar sind und rechtliche Schritte dagegen unternommen werden können. Gemäß § 241 StGB macht sich strafbar, wer einen anderen Menschen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Dabei kann die Drohung sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, wie in Ihrem Fall.
In Ihrem konkreten Fall, in dem Ihr ehemaliger Freund Ihnen mit körperlicher Gewalt gedroht hat, handelt es sich um eine Nötigung. Diese Straftat ist gemäß § 240 StGB strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Es ist also durchaus möglich, rechtliche Schritte gegen Ihren ehemaligen Freund einzuleiten, um sich vor weiteren Drohungen und Übergriffen zu schützen.
Um sich effektiv zu schützen und sicherzustellen, dass solche Drohungen in Zukunft unterbunden werden, empfehle ich Ihnen, umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dort können Sie den Sachverhalt schildern und eine strafrechtliche Verfolgung gegen Ihren ehemaligen Freund einleiten. Zudem können Sie einen Anwalt für Strafrecht konsultieren, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche unterstützen kann.
Des Weiteren können Sie auch einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung stellen, um eine Kontaktsperre gegen Ihren ehemaligen Freund zu erwirken. Diese Maßnahme kann dazu beitragen, dass er sich Ihnen nicht mehr nähern darf und Sie somit vor weiteren Bedrohungen schützt.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie die Drohungen Ihres ehemaligen Freundes ernst nehmen und angemessen darauf reagieren. Zögern Sie nicht, rechtliche Schritte einzuleiten, um sich vor weiteren Übergriffen zu schützen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Riedmüller
Rechtsanwalt für Strafrecht
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