Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Mai 16, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Christian Voigt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Elvira Otten und arbeite seit 10 Jahren als Verkäuferin in einem Supermarkt. Leider musste ich aufgrund einer schweren Erkrankung vor kurzem meinen Job für längere Zeit pausieren. Mein Arbeitgeber hat mich daraufhin bei der Krankenkasse krank gemeldet und ich erhalte nun Krankengeld.
Mein Arzt hat mir gesagt, dass ich voraussichtlich noch einige Wochen krankgeschrieben sein werde und ich frage mich, bis wann ich Anspruch auf Krankengeld habe. Ich mache mir Sorgen, da mein Einkommen durch das Krankengeld stark reduziert ist und ich nicht weiß, wie lange ich finanziell über die Runden kommen kann.
Können Sie mir bitte erklären, wie lange ich Krankengeld erhalten werde und ob es möglicherweise eine Möglichkeit gibt, meine finanzielle Situation zu verbessern? Gibt es alternative Leistungen, auf die ich eventuell Anspruch habe? Ich bin für jede Information und Unterstützung dankbar.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Elvira Otten
Sehr geehrte Frau Otten,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Es tut mir leid zu hören, dass Sie aufgrund einer schweren Erkrankung Ihren Job als Verkäuferin pausieren mussten. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen, insbesondere in Bezug auf den Bezug von Krankengeld und die Dauer desselben.
Grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, solange sie arbeitsunfähig sind und ärztlich weiterhin als arbeitsunfähig bescheinigt werden. Die erste Phase des Krankengeldes beträgt in der Regel 6 Wochen und beträgt 70% des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in Höhe von 60% des Bruttoverdienstes, wiederum begrenzt auf 90% des Nettoverdienstes.
Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld beträgt in der Regel 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit endet der Anspruch auf Krankengeld. Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig Ihren behandelnden Arzt aufsuchen und sich weiterhin arbeitsunfähig bescheinigen lassen, um Ihren Anspruch auf Krankengeld aufrechtzuerhalten.
In Bezug auf alternative Leistungen gibt es unter Umständen die Möglichkeit, ergänzende Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu beantragen, wenn Sie nach Ende des Krankengeldbezuges weiterhin arbeitsunfähig sind. Hierbei wird jedoch geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug dieser Leistungen erfüllen.
Es empfiehlt sich, mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse oder bei der Agentur für Arbeit Rücksprache zu halten, um sich über mögliche Unterstützungsleistungen zu informieren und gegebenenfalls Anträge zu stellen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre finanzielle Situation frühzeitig klären, um mögliche Engpässe zu vermeiden.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Genesung und Ihre finanzielle Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Voigt
Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?