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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherungsrecht

Besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei psychischen Erkrankungen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin für Sozialversicherungsrecht,

ich wende mich an Sie, da ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage bin, meinen Beruf auszuüben. Mein Name ist Wilhelm Schmitt, ich bin 45 Jahre alt und arbeite seit 20 Jahren als Bürokaufmann. Vor einem Jahr wurde bei mir eine schwere Depression diagnostiziert, die sich in den letzten Monaten zunehmend verschlimmert hat. Ich habe bereits mehrere Therapien und Medikamentenversuche hinter mir, jedoch hat sich mein Zustand nicht verbessert.

Aufgrund meiner Erkrankung bin ich schon seit einigen Monaten arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld von meiner Krankenkasse. Nun frage ich mich, ob ich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe. Ich mache mir große Sorgen um meine finanzielle Zukunft, da mein Krankengeld begrenzt ist und ich nicht weiß, wie lange ich noch arbeitsunfähig sein werde.

Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, ob psychische Erkrankungen wie Depressionen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente begründen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie kann ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen? Gibt es spezielle Gutachten oder ärztliche Unterlagen, die ich für meinen Antrag benötige?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung. Es würde mir sehr helfen, wenn Sie mir Klarheit über meine rechtlichen Möglichkeiten in dieser schwierigen Situation geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen,
Wilhelm Schmitt

Lucas Schmidt

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie unter einer schweren Depression leiden und dadurch nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf als Bürokaufmann auszuüben. In solchen Fällen kann die Frage nach einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entscheidend sein für die finanzielle Absicherung und die Zukunftsperspektive.

Grundsätzlich ist es möglich, bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind, das heißt, dass Sie auf absehbare Zeit nicht mehr in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Dies wird in der Regel durch ärztliche Gutachten und Unterlagen belegt, die Ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankung nachweisen.

Um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, müssen Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wenden. Dort können Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und alle notwendigen Unterlagen einreichen. Neben ärztlichen Gutachten, die Ihre Diagnose und Arbeitsunfähigkeit bestätigen, können auch weitere Unterlagen wie Therapieberichte, Behandlungspläne und Krankheitsverläufe relevant sein. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und Befunde zusammenstellen, um Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu unterstützen.

Die Entscheidung über einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wird von der DRV auf Basis der eingereichten Unterlagen und Gutachten getroffen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass weitere Untersuchungen oder Gutachten angefordert werden, um die Erwerbsminderung zu überprüfen. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente korrekt und vollständig gestellt wird.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Lucas Schmidt

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