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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sozialrecht

Welche Voraussetzungen gelten für die Gewährung von Kindergeld?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

mein Name ist Xenia Winterstein und ich habe eine Frage bezüglich der Gewährung von Kindergeld. Meine Situation ist folgende: Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und beziehe momentan Sozialleistungen. Ich habe gehört, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, Kindergeld zu beantragen. Nun frage ich mich, ob ich diese Voraussetzungen erfülle und ob ich Anspruch auf Kindergeld habe.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich mit meinen Sozialleistungen gerade so über die Runden komme und zusätzliches Kindergeld eine große finanzielle Entlastung für mich bedeuten würde. Allerdings bin ich unsicher, ob meine aktuelle Situation den Anforderungen entspricht, um Kindergeld zu erhalten. Deshalb wende ich mich an Sie mit der Frage, welche konkreten Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld gelten und ob ich diese erfülle.

Ich hoffe, Sie können mir Klarheit verschaffen und mich über mögliche Lösungswege informieren, falls ich tatsächlich Anspruch auf Kindergeld habe. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Xenia Winterstein

Andreas Köhler

Sehr geehrte Frau Winterstein,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gewährung von Kindergeld. Als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die momentan Sozialleistungen bezieht, ist es verständlich, dass Sie sich nach weiteren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten umsehen. Kindergeld kann in Ihrem Fall tatsächlich eine wichtige finanzielle Entlastung bedeuten.

Grundsätzlich haben Eltern in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn sie ein Kind oder mehrere Kinder unterhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern erwerbstätig sind oder Sozialleistungen beziehen. Entscheidend ist, dass die Eltern für das Kind oder die Kinder sorgen und diese im Haushalt leben. In Ihrem Fall als alleinerziehende Mutter erfüllen Sie also grundsätzlich die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld.

Die genaue Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld derzeit 204 Euro monatlich, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Das Kindergeld wird in der Regel von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Um Kindergeld zu beantragen, müssen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Diesen können Sie bei Ihrer örtlichen Familienkasse oder online auf der Website der Familienkasse herunterladen. In dem Antrag müssen Sie Angaben zu sich und Ihren Kindern machen sowie gegebenenfalls Nachweise über die Kindesbetreuung und Ihren Familienstand vorlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Kindergeld grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kindergeldzahlung jedoch auch über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert werden, zum Beispiel bei einer Ausbildung oder einem Studium des Kindes.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und Ihnen Klarheit über Ihre Situation verschaffen. Falls Sie weiterführende Fragen haben oder Unterstützung beim Antragsverfahren benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Köhler
Rechtsanwalt im Bereich Sozialrecht

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